Der Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnmedizin (FaZAZ)

Drucken Von Dr. Felix Blankenstein    aktualisiert am 22.08.2011

Im heftigen Disput über den „Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnmedizin“ muten manche Argumente fast schon hysterisch an. Aber was als Pflichtweiterbildungs-Sammelbecken für alle Nichtspezialisten zu einer allgemeinen Qualitätsverbesserung führen kann, könnte als teure Fortbildung auch nur die Honorarverteilungskämpfe fördern und den Berufsstand weiter aufsplittern. In der DDR war dieser FZA eine Selbstverständlichkeit, aber taugt das ostdeutsche Modell als Vorbild für ein gesamtdeutsches? (Am Ende des Textes haben Sie die Möglichkeit, die Kommentarfunktion zu nutzen.)

Dr. Blankenstein 08


Das Sommerloch 2011 hat mit dem „FaZAZ“ sein Thema gefunden. Anlass war der Referentenentwurf für die Novelle des Hessischen Heilberufegesetzes, welcher der Kammer, wenn sie es denn wollte (und niemand weiß, ob sie jemals will!), die Einführung dieses FaZAZ erlaubt. Ganz große Aufregung! Und viele merkwürdige Argumente! Zuletzt wurde gar das Wiedererstehen der DDR unseligen Angedenkens prophezeit, dazu ein entwertetes Staatsexamen und eine erneute Spaltung des Berufsstandes.

Als Leitartikler (und FaZAZ) komme ich also schwer um eine eigene Wortmeldung herum. Beginnen wir mit der Frage, ob das Beispiel aus der DDR überhaupt tauglich sei. Dort mussten alle Zahnärzte (wie die Ärzte auch) direkt nach dem Studium eine 4- bis 5-jährige Fachzahnarzt-Ausbildung absolvieren. Die gab es neben den drei „Spezialitäten“ Kieferorthopädie, Kinderzahnmedizin und Oralchirurgie auch für den Generalisten: die Allgemeine Zahnmedizin. Sie schloss mehrmonatige Vollzeit-Hospitationen in der Kinderzahnmedizin, MKG-Chirurgie und Anästhesiologie ein, denn im Katastrophenfalle sollten auch Zahnärzte intubieren und bei Operationen assistieren können. Erst nach bestandenem Kolloquium durften die Kollegen selbstständig, also ohne einen „Fachzahnarzt vom Dienst“ im Hintergrund, tätig sein und bekamen dann auch ein deutlich höheres Gehalt. Die Ausbildung fand in dafür zugelassenen Polikliniken statt, wurde durch die Fachgesellschaften organisiert und unter der Aufsicht der Bezirke geprüft. Der DDR-FaZAZ war eine Pflichtausbildung, deren Inhalt nicht den individuellen Neigungen des Einzelnen überlassen wurde, sondern sich an der wissenschaftlichen Entwicklung des gesamten Faches orientierte. Es ging dort also nicht um Spezialisierung („Weiterbildung“), sondern um die Schaffung eines kompetenten Generalisten („Fortbildung“), den weltweit sicher keine Universität in fünf Jahren hervorzubringen in der Lage ist. Es gibt streng genommen nur einen – dafür aber sehr gewichtigen – Grund für die heutige Untauglichkeit dieses Modells: Die Fachzahnarzt-Kandidaten in der DDR waren staatlich angestellt, sie erhielten ihr Gehalt auch während der Hospitationen, und alle praktischen und theoretischen Bausteine dieser Fortbildung waren kostenfrei. Unter den Bedingungen der Freiberuflichkeit würden jedoch entweder die jungen Kollegen oder die etablierte Weiterbildungsindustrie ruiniert. Damit ist ein wichtiger Aspekt der Auseinandersetzung genannt, der finanzielle. Wer sich heute so ein Mammut-Curriculum leistet, muss daraus auch einen konkreten geldwerten Vorteil in einer überschaubaren Zeit haben. Das vom Berufsverband der Allgemeinzahnärzte befürchtete Szenario der Honorar- und Patientenverteilungskämpfe könnte unangenehme Realität werden [1].

Aber die Diskussion hat auch einen fachlichen Aspekt: Brauchen wir eine „Generalisten-Ausbildung“, wo wir doch die zweijährige Vorbereitungszeit haben? Die hessische KZV meint, es sei nicht Aufgabe der Vorbereitungszeit, bestehende Ausbildungsdefizite abzubauen [2] – soll heißen, die Absolventen müssten nur noch lernen, nach den Regeln des SGB V zu arbeiten und abzurechnen. Ich selbst habe genügend Kontakt zu einstigen Absolventen, um zu wissen, wie diese Zeit in praxi ablaufen kann. Oft genug beginnt sie mit dem Austreiben der vermeintlichen Uni-Flausen („Kindchen, das machen wir schon immer so ...!“). Da geht es mehr um Schnelligkeit und Praxisorganisation. Das ist nicht falsch, hat aber nichts mit wissenschaftlich basierter und praktischer Fortbildung zu tun. Aber könnte nicht wenigstens die „125-Punkte-Fortbildung“ den FaZAZ ersetzen? Nein – der feine Unterschied ist nämlich, dass sich dabei jeder Kollege seine Lieblingsthemen aussuchen kann und notfalls eben die nach dem Studium der zm verbleibenden 75 Punkte mit Bleaching-Veranstaltungen erwirbt (Achtung: Satire!).

Welches Fazit bleibt? Ich meine, einen FaZAZ kann man nur einführen, wenn er verpflichtend für alle Absolventen ist, die sich weder zum Kieferorthopäden noch zum Oralchirurgen weiterbilden wollen. Die Inhalte müssten bundesweit einheitlich sein, die Kosten dürften nicht den jungen Kollegen unmittelbar aufgebürdet werden. Übergangsregeln wären unabdingbar. So ein FaZAZ dürfte nicht von den Universitäten abhängig sein; deren Aufgabe ist vielmehr die Produktion guter Fachzahnarzt-Kandidaten! Alle anderen Varianten degradierten diesen neuen Fachzahnarzt entweder zu einer unnützen Lachnummer oder machten ihn zur Quelle ewigen Streits zum Schaden aller Beteiligten.

[1] Osswald R: Die Reise nach Bologna. Zahnärztlicher Anzeiger München 54, 7–11 (2008)
[2] Sozialgericht Marburg: Az.: S 12 KA 43/05 ER vom 25.5.2005



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Dr. F. Blankenstein

Dr. Felix Blankenstein

CharitéCentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre

Aßmannshauser Straße 4–6

14197 Berlin

Leser-Kommentare

1. Von drkonsander am 25.08.2011 09:30 Uhr:
Im Sinne des medizinischen Fortschrittes und der veraenderten Aufgabenstellungen an einem Zahn-Arzt wuerde ich mir zunaechst eine neue Definition des Aufgabenbereiches wuenschen. Funktionsspezifische Zusammenhaenge der orofazial Strukturen muessen unseren Aufgabenbereich definieren und nicht organspezifische Strukturen. Persoenlich sehe ich mich eher als einen Fach-Arzt fuer oro-faziale Heilkunde. Dementsprechend wuerde ich am liebsten das anachronostische Gesetz zur Ausuebung der ZHK abschaffen und die Ausbildung des Facharztes fuer oro-faziale Heilkunde im Heilkundegesetz integrieren. Die bisherigen Fachzahnarztausbildungen wuerde ich durch postgraduele Weiterbildung, als Schwerpunkttaetigkeiten, gesetzlich verankern wollen.
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