„Hat die universitäre Zahnmedizin eine Zukunft?“

Drucken Von Dr. Felix Blankenstein    aktualisiert am 25.11.2011

… fragt der Freiburger Ordinarius Prof. Elmar Hellwig in seinem Gasteditorial der DZZ-September-Ausgabe [1] und begibt sich damit, wie er selbst voraussieht, auf „vermintes“ Gelände. Mit einer seiner drei Forderungen sticht er geradezu in ein Wespennest, auch wenn das streng genommen ein schlechter Vergleich ist, denn dieses Nest enthält nur Königinnen, nämlich seine professoralen Fachkollegen. Bei denen könnten Forderungen nach einer Reform der Klinikstrukturen, nach Abgabe oder Teilung von Kompetenz (und Personal!) reflexartig Eifersuchtsdramen auslösen. Für den Berufsstand an sich wäre das kein Drama.

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Das trifft auch auf die zweite (und sicher ebenso vernünftige) These zu, welche auf bessere Vernetzung der zahnmedizinischen Forschung sowohl innerhalb des Faches als auch mit der Medizin abzielt. Eine Menge Sprengstoff birgt aber die dritte These Hellwigs, die ich hier einmal etwas verkürzt auf den Punkt bringe: Die Uni-Zahnkliniken betrieben zu viel („überbordende“) Lehre. Der eigene Ehrgeiz verleite die Zahnmediziner zu einer selbst definierten Lehrqualität. Und weil deren Details nirgendwo exakt festgelegt seien, solle man bisherige Lehrziele überdenken, um endlich auch Freiräume für die Forschung zu schaffen! Bestätigt damit nun erstmals ein Universitätsprofessor öffentlich, was viele Standesorganisationen den Hochschulen unterstellten? Sie erinnern sich wahrscheinlich gut an die aufgeregte Diskussion um den Allgemein-Fachzahnarzt. Ein Argument von dessen Gegnern war, die Professoren schränkten die Lehre absichtlich ein, um die sich daraus ergebenden Defizite der Absolventen in postgradualen und sehr teuren Kursen auszugleichen. Aber lassen wir diese Diskussion hier beiseite, hinterfragen wir lieber Prof. Hellwigs Standpunkt anhand der Realitäten. In einer Hinsicht ist ihm zunächst absolut zuzustimmen: Obwohl sich die Personalausstattung der Zahnkliniken zum allergrößten Teil an der zu erbringenden Lehrleistung orientiert, beruht ihre öffentliche Bewertung nahezu ausschließlich auf der Forschungsleistung und überlässt die Qualität der Lehre wohlfeilen Sonntagsreden. Letztere mag hier sehr gut und dort gerade noch erträglich sein – egal, solange sie nur stattfindet. Bei anderen Aspekten kann man Prof. Hellwig aber glatt widersprechen: Zur Realität gehört beispielsweise auch, dass die den Studenten konkret angebotenen klinischen Kurszeiten sich innerhalb der letzten 25 Jahre locker um ein Drittel, wenn nicht gar mehr, verringerten. Ist das noch überbordende Lehre im Hellwig’schen Sinne? Und ist extra muros abgeleistetes E-learning ein echter Ersatz für die Therapieplanung am Patienten? Nächster Punkt: Wie steht es realiter um die „Freiräume für Forschung“ bei den Wissenschaftlichen Mitarbeitern? Fast alle Kliniken kennen da einen einfachen Trick: Man gibt den jungen Kollegen nur Teilzeitstellen, schon haben sie genügend Freiraum, denn Forschung kennt bekanntlich keinen Feierabend. Aber auch die vollzeitbeschäftigten „WiMis“ hätten mehr Freiräume, müssten sie nicht (übrigens flächendeckend in Deutschland!) einen beträchtlichen Teil der gesetzlichen Lehrverpflichtung ihrer Professoren und Akademischen Räte übernehmen.

Ich meine, Prof. Hellwig legt den Finger in eine wirklich sehr schmerzende Wunde und spricht mit der Erwähnung des Beharrungsvermögens seiner Kollegen auch eine richtige Zielgruppe an. Die müssten, anders als beim berüchtigten Streit um die neue Approbationsordnung, fernab aller Eifersüchteleien an einem Strang ziehen und die verantwortlichen Politiker mit guten Argumenten überzeugen, Lobbyarbeit für neue Gesetze leisten und die bekannten Widersprüche zwischen Wissenschaftsrat und Wissenschaftsministerien thematisieren. Ich meine aber auch, Prof. Hellwig sollte gut erklären, wo er bei der Lehre kürzen will, denn was sollte man sonst unter „Überdenken der Lehrziele“ verstehen? Sich im Rahmen der bestehenden Gesetze möglichst elegant aus der Lehre herauszuwinden, wäre gegenüber den Absolventen nicht gerade fair und streng genommen eine Art Dienstverweigerung gegenüber dem Gesetzgeber. Der verlangt von den Universitäten ja immer noch den berufsfertigen Zahnarzt und hat eben deshalb diesen Käfig aus Kapazitätsverordnung, Curricularnormwerten, Beispielstundenplänen, Lehrverpflichtungs- und Approbationsordnung konstruiert. Solange das so ist, wäre es unredlich, Forschung gegen Lehre auszuspielen. Und – cave! – wer das gleichberechtigte (!) Nebeneinander beider Aufgaben für unmöglich hält, könnte Wasser auf die Mühlen derer gießen, die eine Aufspaltung in wissenschaftliche Institute und Berufsakademien fordern. Ungewollt oder mit Berechnung?

[1] Hellwig E: Hat die universitäre Zahnmedizin eine Zukunft? Gasteditorial Deutsche Zahnärztliche Zeitschrift 66, 609 (2011)

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CharitéCentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

Abteilung für Zahnärztliche Prothetik, Alterszahnmedizin und Funktionslehre

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