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Keine Haftung mehr bei Haftcreme!
DruckenDie Hersteller von Prothesenhaftcremes schließen jegliche Haftung bei Anwendung ihrer Produkte aus. Man möchte es nicht glauben, so erstaunlich klingt das! Für Prothesenträger ebenso wie für Zahnärzte. Wie es dazu kam? Beginnen wir ganz von vorn:
Eine Arbeitsgruppe der University of Texas berichtete kürzlich von vier Patienten im Alter von 41, 42, 44 und 61 Jahren mit merkwürdigen neurologischen Symptomen: progressive Muskelschwäche in Beinen, Armen und Händen, Parästhesie bis hin zur Anästhesie, Hyperreflexie, Ataxie, Inkontinenz, Verlust der Propriozeption und Gedächtnisstörungen. Man untersuchte diese Fälle umfangreich: HIV-, Lues- und Lyme-Borreliose-Test, Angiotensin konvertierendes Enzym, antinukleäre Antikörper, Arylsulfatase A, 24-h-Urin-Schwermetallbelastung, Serum B12, MRT von Kopf und Rückenmark, Elektromyographie und das gesamte Blutbild samt Mineralhaushalt. Es fanden sich aber keine Normabweichungen. Bis auf zwei übereinstimmend markante Auffälligkeiten: Alle vier hatten massiv abgesenkte Kupferwerte und gleichzeitig ebenso massiv überhöhte Zinkwerte im Serum. Dazu lag ein Eiweiß abnorm vermindert vor: das Ceruloplasmin, ein Protein für den Transport von Kupfer aus der Leber in die peripheren Organe. Damit war der Fall zunächst klar: Eine exzessive Zinkaufnahme bewirkt, wie man seit einiger Zeit weiß, einen deutlichen Kupfermangel, in dessen Folge massive neurologische Ausfälle auftreten. Um den Patienten zu helfen, suchte man folgerichtig nach dieser Zinkquelle, schaltete sie ab und gab gleichzeitig Kupfer. Daraufhin verminderten sich die Symptome deutlich, wenn auch eine vollkommene Heilung leider ausblieb.
Was aber, werden Sie sich jetzt fragen, hat das nun mit Zahnmedizin zu tun? Dieser Zusammenhang fiel den texanischen Ärzten auch erst auf, als sie eine spezielle Gemeinsamkeit der vier Patienten entdeckten: Alle waren Totalprothesenträger und benutzten Haftcreme. Und zwar viel Haftcreme: zwischen zwei und drei Tuben pro Woche. Den Kollegen schwante nun etwas, sie untersuchten die Lieblingsprodukte dieser Patienten und wurden fündig: Alle enthielten ordentlich viel Zink, zwischen 17 und 34 µg pro Gramm [1]. Das war die lang gesuchte Zinkquelle! Welche Schlußfolgerungen kann der Praktiker daraus ziehen?
- Greenpeace alarmieren, weil Zink nicht in Haftcremes gehört? Falsch! Denn diese Zink-Kalzium-Salze bilden neben der bekannten Carboxymethyl-Cellulose (CMC) einen zweiten und wegen seiner Langlebigkeit ebenso wichtigen Haftmechanismus aus, ohne den man das Mittel wesentlich öfter nachtragen müßte. Zink sorgt also streng genommen für einen niedrigeren Verbrauch.
- Die DGZMK alarmieren, weil Haftcremes gar nicht benutzt werden sollten? Auch falsch! Gerade die Tabuisierung dieser Produkte in den hiesigen Lehr- und Fachbüchern trägt ja dazu bei, daß die Kollegen ihre Patienten nicht über deren Gebrauch aufklären. Wir wiesen in dieser Zeitschrift bereits darauf hin [2].
- Die FDI alarmieren, damit in Texas für eine bessere Totalprothetik gesorgt wird? Besonders falsch – weil der Sachverhalt viel zu kompliziert ist. Das merkt sogar Präsident Obama gerade sehr schmerzlich.
- Die internationale Fachliteratur studieren, um solche Erkenntnisse besser bekannt zu machen? Richtig!
Selbstverständlich kann nur die letztgenannte Schlußfolgerung gelten. Aber wer hat schon nach einem vollen Praxistag die Zeit, um mal so nebenbei die einschlägigen Datenbanken zu durchforsten? Hier können wir vielleicht etwas helfen: In der Rubrik „Für Sie gelesen – Wissenschaft für die Praxis“ finden Sie künftig Referate über interessante und vor allem praxisrelevante Studien aus aller Welt, die sonst nur von den kleinen Forscherzirkeln wahrgenommen werden. Selbstverständlich sind auch Sie eingeladen, dort über eigene bemerkenswerte Zufallsfunde in der Literatur zu berichten!
An dieser Stelle muß ich bekennen: Die Aussage des allerersten Satzes darf man wirklich nicht glauben, denn ich erfand sie frei! Ich konnte der Versuchung zu diesem hübschen Wortspiel einfach nicht widerstehen: „Haftmittelhersteller schließen Haftung aus“. Natürlich tun sie das nicht. Jedenfalls nicht für die Wirkung ihrer Produkte. Aber vielleicht findet sich auf denen bald der Hinweis auf einen anderen Haftungsausschluß: Die Produzenten empfehlen nämlich eine relativ kleine Tagesdosis. Beispielsweise für Corega Ultra knapp 0,8 g pro Tag. Damit würde eine 40 g-Packung für mehr als einen Monat ausreichen. Das von den Texanern genutzte Fixodont Original gibt es in 68 g-Tuben. Wer pro Woche den Inhalt zweier oder gar dreier solcher Tuben anwendet, der überdosiert also um das 24- bis 36-Fache! Würden Sie da noch eine Haftung übernehmen?
[1] Nations SP, Boyer PJ et al.: Denture cream: an unusual source of excess zinc, leading to hypocupremia and neurologic disease. Neurology 71, 639 (2008)
[2] Blankenstein F: Prothesenhaftmittel – viel benutzt und doch Tabu? Zahn Prax 9, 346 (2006)



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