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Schon wieder Doktorspiele?
DruckenIm Januar kam die Meldung, die EU wolle für die Ingenieurswissenschaften neben dem bisher akademisch ausgerichteten Dr. Ing. einen auf die industrielle Laufbahn zugeschnittenen und praktisch zu erwerbenden „EEngD“ (European Engineering Doctorate) einführen [1]. Knapp drei Wochen später gab es wegen erheblicher Proteste aus der Wissenschaft die Entwarnung: Man werde diese Pläne nicht weiter verfolgen. Aber eine ähnliche Titel-Diskussion schwelt bei den Medizinern (inklusive Zahnmedizinern), denen der Wissenschaftsrat im letzten Jahr attestierte, das Niveau ihrer oftmals studienbegleitend erstellten Doktorarbeiten entspreche „in der weit überwiegenden Zahl der Fälle“ nicht dem anderer Naturwissenschaftler [2].

Die durchschnittliche medizinische Dissertation ähnele eher einer Ingenieurs-Diplomarbeit. Und es wird noch dauern, bis die inzwischen vielerorts angelaufenen Verbesserungen ihre Wirkung voll entfalten. Bei der Suche nach den Schuldigen darf aber nicht vergessen werden, dass man von Medizinern hierzulande allgemein den „Doktor“ erwartet – sowohl in der Industrie, wo es oft erst dann ein vernünftiges Gehalt gibt, als auch in der Öffentlichkeit, wo unausrottbar geglaubt wird, der Doktorgrad sei Ausweis praktischer Qualifikation. Wen wundert’s, dass die Mediziner alles daran setzen, diesem Bild zu entsprechen? Wie aber wäre dieser Widerspruch lösbar?
Erste Möglichkeit: Man setzt die seit 2004 in der Schublade liegenden Pläne zur Einführung des anderswo üblichen medizinischen Berufsdoktorates um und vergibt diesen „(Zahn-)Medizinischen Doktor (Z)MD“ im Paket mit der Approbation. Die wenigen, die danach auf dem vom Wissenschaftsrat geforderten Niveau forschen, bekämen dann zusätzlich zum „Professional Doctor“ einen „Research Doctor“. Aber es gibt auch warnende Stimmen: Damit ginge den Universitätskliniken ein Großteil ihrer Ausbeutungsobjekte verloren, die approbierten „Zivis“ der Forschungslabore. An ihrer Stelle müsste man mehr MTA oder richtig bezahlte Wissenschaftler einstellen – eine Horrorversion für die notorisch klammen Länder. Zudem wären die anderen Akademiker erneut benachteiligt. Was man uns als Sahnehäubchen auf das Examenszeugnis gäbe, erforderte bei Ingenieuren dann sogar zwei Graduierungsarbeiten: Diplom plus Doktorat. Aber am schlimmsten wäre, dass den Berufsdoktor-Medizinern allmählich das Gefühl für wissenschaftliche Arbeit und Bewertung verloren ginge. Die mühsame Hinwendung zur Evidenzbasiertheit wäre dann umsonst gewesen, das Bauchgefühl bekäme wieder Oberhand. Und am Ende würde das Publikum womöglich diesen feinen Unterschied zwischen einem Dr. med. und einem Med. Dr. gar nicht erkennen oder als Einteilung in Ärzte erster und zweiter Klasse missverstehen.
Eine zweite Möglichkeit praktizieren beispielsweise die Österreicher: Sie fordern als obligaten Teil des Studiums eine Diplomarbeit. Deren Abstracts werden regelmäßig in der Österreichischen Stomatologie veröffentlicht, man kann sich also leicht von ihrem angemessenen Niveau überzeugen. Als Lohn erhalten die Diplomanden dann allerdings gleich den Doktortitel. Es heißt, in Österreich seien die medizinischen Berufe mit so vielen Emotionen verbunden, dass man hier eine Ausnahme machen müsse [3]. Oder fürchten die Österreicher, nördlich der Alpen würde man über einen Diplom-Zahnarzt heimlich lästern? Dort ist man eindeutig emotionsloser: Bei den deutschen Behörden gilt dieser Titel trotz kleiner wissenschaftlicher Arbeit als ein Berufsdoktorat, also „kleiner Doktor“, deshalb muss er auch klein geschrieben werden: „dr.“. Fazit: Diese Möglichkeit ist sozusagen die ehrliche Variante des gegenwärtigen deutschen Modus. Sie eröffnet den Universitäten im Gegensatz zum echten Berufsdoktorat die Vergabe vieler kleiner Forschungsarbeiten, bleibt aber den anderen Naturwissenschaftlern gegenüber trotzdem ungerecht und ist insofern nicht durchgehend konsequent.
Eine sehr konsequente dritte Möglichkeit finden wir bei einem Blick zurück in die deutsche Geschichte. In der DDR – (un)seligen Angedenkens – war dies ganz einfach gelöst: Jeder Universitätsabsolvent, ganz gleich welcher Fakultät, musste eine Diplomarbeit anfertigen und öffentlich verteidigen. Dies galt als Ausweis eines sowohl praktisch als auch wissenschaftlich orientierten Studiums und sollte die Basis für beide Laufbahnen und für eine ggf. folgende Doktorarbeit sein. Der dabei für Zahnärzte vorgesehene Titel „Diplom-Stomatologe“ wird heute gern belächelt, obwohl manche dieser Diplomarbeiten anderswo locker für den Dr. med. dent. gereicht hätten. Der Wissenschaftsrat wäre mit dieser Variante vermutlich am glücklichsten. Und all die nicht minder fleißigen wie geschickten Kollegen, denen nur die Zeit für eine langwierige und die Lust auf eine lächerlich einfache Dissertation fehlte, trügen anstelle des mitunter zu lesenden, eigenwilligen Namensvorsatzes „ZA“ einen echten Titel, mit dem sie sich vor Ingenieuren oder Chemikern nicht zu verstecken bräuchten und den die Patienten auch irgendwann begriffen. Die Frage ist nun, ob man diese dritte Variante heute, 22 Jahre nach der letzten Ernennung eines Dipl.-Stom., nüchtern diskutieren kann. Falls ja – Sie sind herzlich dazu eingeladen. [Kommentarfunktion am Ende des Artikels]
[1] Der EU-Doktor soll praktisch werden. Tagesspiegel 4.1.2012
[2] Anforderungen an die Qualitätssicherung der Promotion. Positionspapier des Wissenschaftsrates 2011
[3] Der Österreich-Doktor, ein Sonderfall. Die Presse, Wien 15.12.2008



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