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single use
DruckenGesetze ähneln in gewisser Weise den Arzneimitteln: Sie sollen eine von uns gewünschte („gute“) Wirkung, aber möglichst keine („böse“) Nebenwirkung haben. Mitunter wird sogar behauptet, manche (Gesetze und Arzneien) wären gänzlich frei von Nebenwirkungen. Und deshalb unterschätzt man gern die komplizierten Interaktionen durch die in Wahrheit zahlreichen Nebenwirkungen sowohl gleichzeitig eingenommener Medikamente als auch parallel geltender Gesetze. Und bei Arzneien wie auch Gesetzen kann es im Laufe der Zeit passieren, dass sich eine ursprünglich ungewollte Nebenwirkung plötzlich zur erwünschten Wirkung wandelt.
Ein schönes Beispiel ist das als Antihistaminikum entwickelte Diphenhydramin, dessen Einnahme eine unangenehme Müdigkeit erzeugte. Jetzt nutzt man es als vergleichsweise gut verträgliches Schlafmittel und nimmt gerne in Kauf, dass es, sozusagen nebenbei, die während des ruhigen Schlafes erlittenen Mückenstiche erträglicher macht. Es kommt also stets auf den Blickwinkel an, was als Haupt- oder Nebenwirkung gilt.
Das ist bei Gesetzen nicht anders. Greifen wir einmal einen Aspekt aus den vielen Regelwerken zur Hygiene im Medizinbetrieb heraus: die Aufbereitung von Medizinprodukten. Dort ist der Trend zur Nutzung von Einwegartikeln unübersehbar! Der Weg dahin ist relativ einfach: Es beginnt mit dem Entdecken einer neuen Infektionsgefahr. Dem folgen Forderungen nach strikterer Sterilisation der betroffenen Instrumente. Dafür werden strengere Maßstäbe gesetzt und wirkungsvollere Geräte gefordert. Gleichzeitig werden die Sanktionen verschärft und zu deren Durchsetzung lückenlose Dokumentationen vorgeschrieben. Schließlich wird das erkannte Risiko auf weitere Patienten bzw. Produkte ausgedehnt, deren Zugehörigkeit zum Hochrisikosektor zwar ungewiss, aber eben auch nicht auszuschließen ist. Am Ende ist es wirtschaftlicher (und manchmal auch sicherer), Einwegartikel zu nutzen. Es steckt unbestritten so viel Logik in diesem Vorgehen, dass es sich wie ein Ölfleck auf weitere Bereiche ausdehnt.
Was ich beispielsweise vor einem Jahr noch für absurd hielt, hatten bei der IDS 2011 mehrere Hersteller im Angebot: das Einweg-Turbinenhandstück. Ursprünglich sollte dieses um die 40 Euro kosten, inzwischen gibt es in den USA Produkte schon für 15 US-Dollar (im Zwölferpack). Und den Vogel schoss ein asiatischer Anbieter ab, der mir auf der Messe für den Fall eines Großeinkaufs den sagenhaften Stückpreis von 3,20 US-Dollar anbot. Bald wird solch ein Teil also billiger sein als das Etikettieren der Sterilgutverpackung. Anstatt nur für Hochrisikopatienten wird es dann jedem Patienten höchstmögliche Sicherheit vor Infektion bieten, dabei allerdings viel lauter (schlecht für meine Ohren) und unruhiger (schlecht für die Zähne des Patienten) laufen. Aber egal – in jedem Fall ein großer Schritt für die dringend nötige Verbesserung der Praxishygiene.
Jetzt aber gehen wir zurück zum Anfang und sehen diese Sache einmal aus der Sicht des Umweltschutzes. Auf den Weltmeeren kreisen riesige Müllstrudel, die allein an der Oberfläche etwa eine Million Kunststoffpellets pro Quadratkilometer mit sich führen. Und jedes Jahr kommen über die Flüsse etwa 6 Millionen Tonnen Kunststoff als Nachschub. Auch die terrestrischen Halden sind nicht immer so schön anzusehen wie in den Prospekten der Entsorger. Neapel-Besucher wissen, was gemeint ist. Archäologen späterer Zeiten werden von unserer Epoche anstelle großartiger Bauten oder geheimnisvoller Schrifttafeln die Einkaufstüte und den Schweißfuß-Turnschuh ausgraben. Vielleicht nennt man diesen Geschichtsabschnitt dann sogar offiziell „die Wegwerfzeit“.
Oh – fällt Ihnen auf, wie schnell aus dem hygienischen Einwegprodukt ein umweltbelastender Wegwerfartikel wurde? Eben noch gut – jetzt plötzlich böse? Wer jetzt aber glaubt, hier handele es sich nur um den klassischen Dreiecks-Widerspruch zwischen Ökonomie, Mikrobiologie und Ökologie, der verkennt, dass wir zwischen viel mehr Fronten stehen: Längst gibt es genügend Firmen, die sich auf die Wiederaufbereitung sogenannter Einwegartikel spezialisiert haben, was deren Hersteller wiederum schwer aufregt. Die wollen die Metamorphose ihrer „single use products“ zu „Artikeln mit begrenzter Aufbereitbarkeit“ nicht hinnehmen und so rangeln die Lobbyisten aller Seiten seit fast zehn Jahren um Gehör beim nationalen und europäischen Gesetzgeber [1].
Da sich hierzu aber klinisch kontrollierte und verblindete Studien aus ethischen Gründen verbieten, scheint der Siegszug des single use wohl nicht aufhaltbar zu sein. Werden wir also demnächst nach jedem Patienten das Winkelstück entsorgen, eine Polyethylenschicht von der Stuhlpolsterung abziehen und einen neuen Bio-Schwebetisch aus Maisstärke einsetzen? Oder könnten solche Gesetze zukünftig eine weitere Eigenschaft der Arzneimittel bekommen – ein Verfallsdatum, bevor sie Schaden anrichten?
[1] Bericht über die Wiederaufbereitung von Medizinprodukten in der EU gem. Artikel 12a der Richtlinie 93/42/EWG, 27. August 2010. http://ec.europa.eu/consumers/sectors/medical-devices/files/pdfdocs/reprocessing_report_de.pdf



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