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Drucken Von Dr. Felix Blankenstein    aktualisiert am 10.06.2011

Gesetze ähneln in gewisser Weise den Arzneimitteln: Sie sollen eine von uns gewünschte („gute“) Wirkung, aber möglichst keine („böse“) Nebenwirkung haben. Mitunter wird sogar behauptet, manche (Gesetze und Arzneien) wären gänzlich frei von Nebenwirkungen. Und deshalb unterschätzt man gern die komplizierten Interaktionen durch die in Wahrheit zahlreichen Nebenwirkungen sowohl gleichzeitig eingenommener Medikamente als auch parallel geltender Gesetze. Und bei Arzneien wie auch Gesetzen kann es im Laufe der Zeit passieren, dass sich eine ursprünglich ungewollte Nebenwirkung plötzlich zur erwünschten Wirkung wandelt.

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