Der Einheitsstand Zahnärzte/Dentisten von 1949 – eine sächsische Erfolgsgeschichte – Teil 1

Drucken Von Prof. em. Dr. Dr. h. c. mult. Walter Künzel    aktualisiert am 02.11.2011

Der Leipziger Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Dr. med. Ludwig Wanckel schreibt 1949 in einem Beitrag zur „Zahnheilkunde auf neuen Wegen“: „Durch die Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission, Hauptabteilung Gesundheitswesen, vom 2. März 1949, Anordnung über die Approbation der Zahnärzte, werden die Kurierfreiheit auf dem Gebiete der Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde aufgehoben, der Dualismus beseitigt und die Grundlage für einen neuen einheitlichen zahnärztlichen Beruf in der sowjetischen Besatzungszone geschaffen. [...] Der Vorhang ist damit gefallen vor einem Akt der Geschichte der Zahnheilkunde, für den die Nachwelt keine Kränze flechten wird.“ [27]

Abb. 1: Johannes Weber.
Abb. 1: Johannes Weber.
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