Anforderungen an den zahnärztlichen Vorbereitungsdienst

Drucken Von Dr. Karl-Heinz Schnieder    aktualisiert am 19.10.2009

Um an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilzunehmen, muss der Zahnarzt als Vertragszahnarzt zugelassen sein. Voraussetzung dieser Zulassung ist neben einem entsprechenden Antrag die Eintragung in das Zahnarztregister. Gemäß § 3 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZÄ-ZV) ist für die Eintragung die Approbation als Zahnarzt und die Ableistung einer zweijährigen Vorbereitungszeit erforderlich.

© Stephanie Hofschläger/PIXELIO
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