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Anforderungen an den zahnärztlichen Vorbereitungsdienst
DruckenUm an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilzunehmen, muss der Zahnarzt als Vertragszahnarzt zugelassen sein. Voraussetzung dieser Zulassung ist neben einem entsprechenden Antrag die Eintragung in das Zahnarztregister. Gemäß § 3 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (ZÄ-ZV) ist für die Eintragung die Approbation als Zahnarzt und die Ableistung einer zweijährigen Vorbereitungszeit erforderlich.
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