Auswirkungen auf andere Spezialisierungsbezeichnungen, insbesondere „Kinderzahnarzt“

BGH-Urteil: Führung der Bezeichnung „Master of Science Kieferorthopädie“ zulässig

Drucken Von Dr. Robert Kazemi    aktualisiert am 23.11.2010

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Führung des Titels „Master of Science Kieferorthopädie" ein Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht oder gar eine Irreführung (§ 5 UWG) darstellt. Wie bereits das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sieht auch der BGH derartige Verstöße nicht als gegeben an (BGH, Urteil vom 18.03.2010 – I ZR 172/08).

© Gerd Altmann/PIXELIO
© Gerd Altmann/PIXELIO
Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Klicken Sie bitte hier, um sich einzuloggen.