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Auswirkungen auf andere Spezialisierungsbezeichnungen, insbesondere „Kinderzahnarzt“
BGH-Urteil: Führung der Bezeichnung „Master of Science Kieferorthopädie“ zulässig
DruckenDer Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Führung des Titels „Master of Science Kieferorthopädie" ein Verstoß gegen das zahnärztliche Berufsrecht oder gar eine Irreführung (§ 5 UWG) darstellt. Wie bereits das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf sieht auch der BGH derartige Verstöße nicht als gegeben an (BGH, Urteil vom 18.03.2010 – I ZR 172/08).
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