CMD-Kieferorthopädie-Behandlung auf Kasse?

Drucken Von RA Michael Lennartz    aktualisiert am 22.06.2011

Das Sozialgericht (SG) Duisburg hat sich in seinem Urteil vom 21.04.2011 (S 7 KR 152/10) mit der Frage befasst, ob eine Krankenkasse im Rahmen der Kostenerstattung die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung einer Craniomandibulären Dysfunktion (CMD) zu übernehmen hat.

© Thorben Wengert/PIXELIO
© Thorben Wengert/PIXELIO
Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Klicken Sie bitte hier, um sich einzuloggen.