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Darlehen für Sozialhilfeempfänger zwecks Implantatversorgung?
DruckenIn seinem Urteil vom 29.06.2011 (L 2 SO 5698/10) hat sich das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg mit der Frage befasst, ob ein Sozialhilfeempfänger einen Anspruch auf Zahlung von Implantatkosten oder auf Gewährung eines Darlehens zum Zwecke der Finanzierung implantatgestützten Zahnersatzes hat, wenn er bei einer fortgeschrittenen Kieferatrophie völlig zahnlos ist.
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