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Gebührenfrei im Internet?
DruckenEin internetfähiger, gewerblich genutzter PC unterlag nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn er nicht zum Rundfunkempfang bereitgehalten wurde. Dies hatte sich jedoch am 28.10.2010 geändert. Hier lesen Sie die Vorgeschichte und am Ende den neuen Urteilsstand.



