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Haften Banken für Verluste?
DruckenHat ein Kapitalanleger Verluste aus Anlagen erlitten, die ihm die Bank empfohlen hat, kommt deren Haftung aus Verletzung des Beratungsvertrages in Betracht. Ein Beratungsverhältnis mit der Bank kann auch mündlich auf Initiative der Bank oder des Kunden zustande kommen. Spricht die Bank als Anlageberaterin eine Empfehlung aus, haftet sie nach der Rechtsprechung des obersten deutschen Zivilgerichts, des Bundesgerichtshofs für anleger- und anlagegerechte Beratung.
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