Behördliche Überwachungs- und Betretungsbefugnisse

Hygiene in der Zahnarztpraxis – Teil 2

Drucken Von Dr. Karl-Heinz Schnieder    aktualisiert am 10.11.2009

Um die Einhaltung der vielfältigen Pflichten zu kontrollieren, die einen Zahnarzt im Rahmen des Hygienemanagements treffen, stehen den Behörden verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die diversen Gesetze, die die Beachtung von Hygienevorschriften regeln, enthalten jeweils eigenständige Ermächtigungen, um Überwachungen von Zahnärzten und ihren Praxen durchzuführen. Die Reichweite dieser Regelungen wird im Folgenden detailliert dargestellt.

© Andreas Morlok/PIXELIO
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