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Implantatversorgung bei Nichtanlage von Zähnen?
DruckenIn seinem Beschluss vom 22.07.2010 (L 11 KR 14/10) hat sich das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen mit der Frage befasst, ob einer Versicherten die Kosten für eine Implantatbehandlung zu erstatten sind, wenn bei ihr allein im Unterkiefer acht Zähne genetisch nicht angelegt sind. Die Frage in diesem Fall war, ob die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Richtlinie für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche vertragszahnärztliche Versorgung aufgestellte Ausnahmeindikation „c) generalisierte genetische Nichtanlage von Zähnen" mit der Folge greift, dass der Versicherten die Kosten für eine durchgeführte Implantatversorgung zu erstatten gewesen wären.
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