Professionelle Implantatreinigung als Sachleistung?

Drucken Von RA Michael Lennartz    aktualisiert am 21.07.2010

Gegenstand des vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (LSG) mit Urteil vom 27.05.2010 (L 5 KR 39/09) entschiedenen Falls ist die Frage, ob eine Krankenkasse auch Folgebehandlungen in Zusammenhang mit einer zuvor von ihr aufgrund einer Ausnahmeindikation für besonders schwere Fälle genehmigten Implantatversorgung zu tragen hat.

© Gerd Altmann/PIXELIO
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