Streitigkeiten um Resturlaub vermeiden

Drucken Von Klaus Linke    aktualisiert am 12.09.2011

Für 2011 dürfte die Urlaubsplanung in den meisten Betrieben abgeschlossen sein. Zu wünschen wäre, dass es deswegen nicht zu Streitigkeiten gekommen ist. Die meisten Differenzen zwischen Chef und Mitarbeitern entstehen erfahrungsgemäß wegen der Übertragung von Resturlaub auf das Folgejahr. Bei besserer Kenntnis des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) ließe sich jedoch mancher Ärger vermeiden.

© Oliver Haja/PIXELIO
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