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Werbung zukünftig im Supermarkt?
DruckenDie Frage, in welcher Form Zahnärzte für ihre Tätigkeit werben können, wird seit geraumer Zeit diskutiert. Nach einer zunehmenden Liberalisierung der Werbemöglichkeiten nutzen immer mehr Zahnärzte die Möglichkeit, sich in der Öffentlichkeit positiv darzustellen. Dass dabei im Einzelfall immer wieder die Grenzen der zulässigen Werbung überschritten werden, liegt auf der Hand. In diesem Zusammenhang ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden vom 14.01.2009 im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens interessant.
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