Anwendung der gesetzlichen Neuerung für 2007 bis 2009

Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

Drucken Von Deubner Verlag GmbH & Co. KG    aktualisiert am 01.03.2011

Über das Jahressteuergesetz 2010 lassen sich die Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer rückwirkend ab 2007 auch dann steuerlich absetzen, wenn Arbeitnehmern, Freiberuflern oder Unternehmern für ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. In diesem Fall ist der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten jetzt wieder bis zu 1.250 € jährlich möglich.

© Claudia Hautumm/PIXELIO
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