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Aufwendungen für Erststudium: Gericht lehnt Werbungskostenabzug ab
DruckenDas Finanzgericht Hamburg hat kürzlich entschieden, dass Aufwendungen für das Erststudium einer angehenden Ärztin keine Werbungskosten sind und ihr lediglich der begrenzte Sonderausgabenabzug zusteht.
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