Aufwendungen für Erststudium: Gericht lehnt Werbungskostenabzug ab

Drucken Von Deubner Verlag GmbH & Co. KG    aktualisiert am 07.07.2010

Das Finanzgericht Hamburg hat kürzlich entschieden, dass Aufwendungen für das Erststudium einer angehenden Ärztin keine Werbungskosten sind und ihr lediglich der begrenzte Sonderausgabenabzug zusteht.

© Rainer Sturm/PIXELIO
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