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Besteuerung von Pkw-Aufwendungen
DruckenIn der Regel benutzt der niedergelassene Zahnarzt seinen Pkw beruflich und privat. Da das Finanzamt nur den beruflich veranlassten Teil der Aufwendungen für den Pkw als Praxisausgaben anerkennt, ist eine Aufteilung der Gesamtaufwendungen entsprechend den Nutzungsverhältnissen erforderlich.
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