Luxushandy ist nicht abzugsfähig

Drucken Von Deubner Verlag GmbH & Co. KG    aktualisiert am 15.09.2011

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) hat eine Entscheidung zur Absetzbarkeit eines Luxushandys getroffen. Ein Zahnarzt wollte die Anschaffungskosten für ein handgefertigtes Mobilfunkgerät absetzen, das 5.200 € kostete.

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