Berufliche und private Pkw-Nutzung

Ohne Gegenbeweis darf das Finanzamt Privatfahrten unterstellen

Drucken Von Deubner Verlag GmbH & Co. KG    aktualisiert am 11.06.2010

Setzen Sie als Selbstständiger in Ihrer Gewinnermittlung keinen Gewinnzuschlag für den Anteil der privaten Kfz-Nutzung an, müssen Finanzbeamte dies nicht ohne weiteres glauben. Der sogenannte Beweis des ersten Anscheis, der sich auf die allgemeine Lebenserfahrung stützt, spricht nämlich dafür, dass ein betrieblich angeschaffter Pkw auch privat verwendet wird. Dies können Sie durch einen Gegenbeweis entkräften oder erschüttern, indem Sie nachvollziehbare Belege wie ein Fahrtenbuch vorlegen.

© Reichartz/PIXELIO
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