So kann ein lediger Zahnarzt doppelte Haushaltsführung geltend machen

Drucken Von Deubner Verlag GmbH & Co. KG    aktualisiert am 22.06.2010

Sind Sie alleinstehend und unterhalten jeweils eine Wohnung an Ihrem Lebensmittelpunkt und an Ihrem Arbeitsort? Wissen Sie, ob Sie die daraus resultierenden Mehraufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung geltend machen können? Zur Frage, wann bei einem ledigen Arzt eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, hat sich das Finanzgericht des Saarlandes (FG) geäußert.

© Gerd Altmann/PIXELIO
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