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So kann ein lediger Zahnarzt doppelte Haushaltsführung geltend machen
DruckenSind Sie alleinstehend und unterhalten jeweils eine Wohnung an Ihrem Lebensmittelpunkt und an Ihrem Arbeitsort? Wissen Sie, ob Sie die daraus resultierenden Mehraufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung geltend machen können? Zur Frage, wann bei einem ledigen Arzt eine doppelte Haushaltsführung vorliegt, hat sich das Finanzgericht des Saarlandes (FG) geäußert.
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