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Das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“
Sonderausgabenabzug für freiwillig Versicherte erweitert
DruckenAm 10.02.2009 hat der Bundesrat das Bürgerentlastungsgesetz (BEG) verabschiedet, das ab 2010 eine bessere Abzugsmöglichkeit der Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung vorsieht. Das Gesetz ist auch für praktizierende Zahnärzte von Bedeutung, weil sie als freiwillig Versicherte einen vergleichsweise hohen Vorsorgeaufwand treiben müssen, nach der bisherigen Regelung aber nur eine Pauschale von 2.400 Euro steuerlich geltend machen können.
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