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Steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – Teil 1
DruckenIm Gegensatz zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer muss der Zahnarzt die Kosten für seine Versicherung gegen Krankheit und Invalidität ebenso wie die Kosten der Altersvorsorge voll aus seinem verfügbaren Einkommen aufbringen. Diese Aufwendungen gehören einkommensteuerrechtlich zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen, die in bestimmten Grenzen steuerlich abzugsfähig sind.
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