Einkommensteuerliche Vergünstigungen

Veräußerung oder Aufgabe einer Zahnarztpraxis

Drucken Von Dr. Hans Dornbusch    aktualisiert am 16.10.2010

Der bei Veräußerung oder Aufgabe einer Zahnarztpraxis entstehende Buchgewinn unterliegt der Einkommensbesteuerung (§ 16 EStG). Das ist für den Praxisinhaber, insbesondere wenn er seine Praxis aus Altersgründen nicht mehr weiterführen kann oder will, ein Kostenfaktor, den er häufig nicht in Rechnung stellt und der ihn insofern unvorbereitet trifft. Mangelnde Vorsorge für diesen Fall bringt nicht selten erhebliche Probleme für die Betroffenen mit sich.

© Hartmut 910/PIXELIO
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