Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer warnen vor Öffnungsklausel

Drucken Von BZÄK    aktualisiert am 11.10.2010

Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben sich erneut deutlich gegen eine Öffnungsklausel in den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) ausgesprochen.

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