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Die Freie Zahnärzteschaft zur GOZ-Öffnungsklausel
Die Schlacht gewonnen, aber den Krieg verloren?
DruckenDie Freie Zahnärzteschaft (FZ) begrüßt zwar die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums bei der Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) auf eine „Öffnungsklausel“ zugunsten der Krankenversicherer zu verzichten, hält aber die bisherige Strategie der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für grundlegend falsch. Eine prinzipielle Ablehnung der Öffnungsklausel hat wahrscheinlich zu der Entscheidung des Ministeriums geführt, die Gebühren nach 23 Jahren nur minimal anzupassen.


