Praxisparkplatz: Sie dürfen abschleppen lassen

Drucken Von Kanzlei Fuchs + Partner, Volkach    aktualisiert am 26.04.2010

Steht auf Ihrem Praxisparkplatz ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug, können Sie es von der ersten Minute an auf Kosten des Halters abschleppen lassen.

Um den gesamten Inhalt sehen zu können, müssen Sie eingeloggt sein.

Klicken Sie bitte hier, um sich einzuloggen.