Schwerpunkt GOZ-Novellierung

Drucken Von BZÄK    aktualisiert am 21.09.2011

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) nutzte in Person des Vorsitzenden des Senates für privates Leistungs- und Gebührenrecht der BZÄK, Dr. K. Ulrich Rubehn, die Gelegenheit, bei zwei gewichtigen Fachkonferenzen über den aktuellen Sachstand zur Reform der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu informieren.

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