Urteil: Kassenärztliche Vereinigungen müssen Versicherte über Behandlungskosten informieren

Drucken Von Medizinrechtsanwälte e.V.    aktualisiert am 05.09.2010

Gesetzlich Krankenversicherte können von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ihres Bundeslandes Auskunft über dort gespeicherte personenbezogene Sozialdaten verlangen - auch über abgerechnete medizinische Leistungen.

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