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Wie rechne ich die Tabakentwöhnung eines Patienten ab?
DruckenDie Tabakentwöhnung in der zahnärztlichen Praxis ist ein sinnvolles Angebot, da das Rauchen die Mundgesundheit nachhaltig beeinträchtigt. Auch wird der Erfolg mancher Therapien, etwa einer Parodontitisbehandlung, oder das Überleben von Implantaten durch das Rauchen in Frage gestellt. Somit liegt es im eigenen Interesse des Zahnarztes, seinen Patienten vom Rauchen abzubringen – möchte er doch effektiv behandeln. Doch wie kann er diese Serviceleistung berechnen? Unsere Expertin erläutert im Folgenden die Abrechnung der Tabakentwöhnung als Verlangensleistung.



