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Eine Replik auf Dr. Hans-Otto Bermann
Die moderne Zahnheilkunde auf der gefährlichen Klippe zum Schönheitssalon
DruckenEs ist sehr zu begrüßen, dass Herr Kollege Bermann sich der ethischen Grundlagen der Ästhetischen Zahnheilkunde angenommen hat, denn ich bin davon überzeugt, dass die ethische Reflexion vor allen Dingen in den Köpfen der Ärzte selbst stattfinden muss, wenn wir wollen, dass die moderne Zahnheilkunde Medizin bleibt und nicht zu einem rein marktorientierten Serviceunternehmen degeneriert. Daher habe ich mich über die ehrenwerte Initiative von Kollege Bermann sehr gefreut. Allerdings ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass wir das ethische Problem der gegenwärtigen ästhetischen Ausrichtung der Zahnmedizin genau und differenziert beschreiben. Daher möchte ich als Ergänzung zu und als Erwiderung auf den Kollegen Bermann vier Differenzierungen vornehmen, die für die weitere Diskussion wichtig wären.
Beiträge zum Thema
1. Ästhetik ist Teil einer guten Zahnbehandlung: Das von mir kritisierte Grundproblem der Ästhetischen Zahnheilkunde ist nicht die Ästhetik als solche. Das kann es schon deswegen nicht sein, weil die Ausrichtung der Zahnheilkunde an ästhetischen Kriterien ein Bestandteil der guten zahnärztlichen Behandlung ist. Ein Arzt, der einen Zahnaufbau vornimmt und hierbei die Ästhetik nicht beachtet, wird diesen Eingriff nicht gut machen können, weil die Ästhetik mit ein Kriterium für gutes ärztliches Handeln ist. Eine Zahnprothese, die zwar funktionell einwandfrei ist, aber ästhetischen Kriterien nicht genügt, wird trotz der guten Funktion kein gutes ärztliches Ergebnis darstellen. Daher muss betont werden, dass es vernünftig ist, wenn Zahnärzte sich in Bezug auf Ästhetik fortbilden und auch hier investieren, um auch ästhetisch gute Resultate zu produzieren. Aber es ist doch ein großer Unterschied, ob man die Ästhetik in den ohnehin notwendigen Behandlungsprozess mit einbaut oder ob man Eingriffe nur vornimmt, weil es der Geschmack und der Geldbeutel des Patienten – oder doch eher des Kunden – so nahelegen.
2. Auch reine Ästhetik kann ärztlich indiziert sein: Selbst wenn eine Maßnahme nicht sekundär in einen ohnehin notwendigen Behandlungsplan eingebettet ist, sondern nur aus ästhetischen Beweggründen vorgenommen wird, bedeutet dies nicht, dass sie deswegen pauschal als unärztlich zu bezeichnen wäre, weil es eben bestimmte entstellende Konstellationen gibt, bei denen der ästhetisch motivierte Eingriff dem Patienten sehr wohl viel nutzen kann. So kann z.B. das Bleichen eines besonders auffälligen Zahns auch bei fehlendem krankhaftem Befund als ärztliche Hilfe charakterisiert werden, wenn diese Maßnahme den Patienten von einer Last des Sich-stigmatisiert-Fühlens befreit. Daher mag es in den gravierenden Fällen, in denen der Leidensdruck stigmatisierter Menschen besonders groß ist, ein Akt der Humanität sein, wenn kosmetisch gehandelt wird. Solche Maßnahmen halte ich für ärztlich indiziert, und sie sind nicht Zielpunkt meiner Kritik. Daher schlägt Bermanns Kritik fehl, wenn er behauptet, ich nähme die gesamte Zahnärzteschaft in Sippenhaft. Das Gegenteil ist der Fall. Gerade weil es viele genuin ärztlich motivierte Kollegen gibt, ist es umso wichtiger, dem Berufsstand nicht zu schaden. Daher zielt meine ethische Kritik nicht auf die Fälle, in denen mit Ästhetik vielen Patienten etwas Gutes getan werden kann. Aber es ist nur ein schmaler Grat zwischen einer ärztlich-ästhetischen Maßnahme als Leidenslinderung und einer rein ästhetischen Maßnahme als Resultat eines geschickten Marketings.
3. Reine Ästhetik auf Wunsch untergräbt das Vertrauen in die Medizin: Ästhetische Interventionen am Zahn auf Wunsch vorzunehmen halte ich nicht per se für unmoralisch. Der moderne Mensch hat die Freiheit, sich solche Leistungen zu kaufen. Aber solche allein wunschorientierten ästhetischen Maßnahmen haben mit Medizin nichts mehr zu tun. Sie können in einem Schönheitssalon von Technikern oder Verkäufern angeboten werden, aber wenn sie von Ärzten in Praxen angeboten werden, dann ist das ein sehr großer Schaden für die gesamte Zahnärzteschaft. Je mehr die ästhetische Zahnmedizin auf Wunsch – und gegen Geld – Einzug in den Alltag der Zahnmedizin hält, desto fataler ist das für den Berufsstand, der damit an Glaubwürdigkeit, Seriosität und vor allem an Vertrauen einbüßt. Nicht umsonst steht in der Berufsordnung der Zahnärzte explizit: „Die Zahnmedizin ist kein Gewerbe“, denn nur wenn der Patient davon ausgehen kann, dass er zu einem Arzt und nicht zu einem Verkäufer geht, wird er diesem Arzt und seinem Ratschlag auch vertrauen. Auch wenn Herr Kollege Bermann dies bestreitet, gibt es viele Hinweise, dass die moderne Zahnmedizin mit ihrer exzessiven Ausrichtung auf Ästhetik auf dem besten Wege dazu ist, (nur) noch Gewerbe zu werden. Ein Gewerbe deswegen, weil sie direkt oder indirekt Werbung für ihre Dienstleistungen betreibt. Diese Werbung erfolgt meist verbrämt, aber sie ist da.
Dass die moderne Zahnmedizin zunehmend zum Gewerbe wird, zeigt sich auch daran, dass nicht nur allerorten Marketing-Seminare für Zahnärzte angeboten werden, sondern dass selbst auf wissenschaftlichen Kongressen – wie nicht zuletzt auf dem Deutschen Zahnärztetag von 2008 – vermeintlich wissenschaftliche Workshops angeboten werden mit dem Titel „Wie verkaufe ich meine Produkte am geschicktesten?“. Wer anderen Menschen etwas verkaufen möchte, soll das gerne tun, und man kann einen Verkäufer nicht allein des Verkaufens wegen für unmoralisch erklären. Das Problematische beginnt doch erst dann, wenn dieser Verkäufer sich als Zahnarzt ausgibt. Denn mit dem Arztsein ist das Verkäufersein unvereinbar. Der Arzt setzt sich zu allererst für das Wohl des Kranken ein, und er hat dafür auch eine angemessene Bezahlung verdient, aber diese Bezahlung kann für den Arzt nicht der primäre Motivationsgrund für seine ärztliche Empfehlung sein. Der Verkäufer hingegen darf legitimerweise zuallererst in seinem persönlichen Interesse handeln; niemand wird einen Verkäufer dafür tadeln, dass er mit Produkten, die eigentlich niemand braucht, Geld verdient. Wenn nun Zahnärzte zunehmend Verkäufer werden, so verlieren sie damit mehr als sie gewinnen. Sie verlieren vor allen Dingen ihr öffentliches Ansehen als eine Profession im Dienste des Kranken. Genau das ist der vulnerable Punkt: Der Patient muss darauf vertrauen können, dass wenigstens sein Arzt ihm etwas Zuträgliches empfiehlt. Wir wissen alle, dass wir diese Vertrauensposition einem Verkäufer eher im Ausnahmefall gewähren würden.
Nun sagt Herr Kollege Berman, dass es solche Ärzte-Verkäufer überhaupt gar nicht gebe, weil „kein Arzt einem Patienten etwas verkauft, was er gar nicht will“. Hier möchte ich zu bedenken geben, dass ein Patient nicht von sich aus auf die Idee kommt, Jacketkronen einsetzen zu lassen. Und er wird sich auch nicht von sich aus auf Veneers versteifen, nur weil die Industrie Werbung dafür betreibt. Er wird sich in der Regel Rat bei seinem Arzt holen. Daher kommt doch dem Arzt hier eine ganz entscheidende moralische Rolle zu, weil er bezogen auf den Laien-Patienten einen großen Wissensvorsprung hat, der ihm eine Haltung der Verantwortung abverlangt. Mit seiner Empfehlung als Experte wird er die Entscheidung des Patienten in elementarer Weise mitprägen. Empfiehlt der Arzt etwas, nur weil er damit Geld verdienen kann, läuft er Gefahr, das Vertrauen des Laien in die Integrität des Arztes zu missbrauchen. Betreibt der Arzt sogar proaktive Werbung, indem er den Patienten, ohne danach gefragt worden zu sein, auf neue Möglichkeiten der Ästhetik hinweist, so erschüttert er das Vertrauen der Patienten in doppelter Weise, und es mehren sich in besorgniserregender Weise die Berichte derer, die den Gang zum Zahnarzt mittlerweile deswegen scheuen, weil sie sich dort zunehmend Marketing-Gesprächen ausgesetzt sehen.
4. Zentrale Herausforderung ist die Sicherung des Vertrauens in die moralische Integrität der Ärzte: Wenn der Verlust des Vertrauens in die Ärzteschaft die größte Gefahr darstellt, ergibt sich daraus die zentrale Aufgabe, dieses Vertrauen zurückzugewinnen bzw. zu bewahren. Vertrauen kann man nur einem Menschen schenken, der nicht nur technisch versiert ist, sondern der als Mensch integer ist. Ein Weg zu dieser Integrität wäre die Rückbesinnung auf eine alte ethische Tradition, und hier würde ich nicht, wie Bermann es tut, die Kant’sche Pflichtenethik, sondern vielmehr die Tugendethik empfehlen. Die Antike hat vier Kardinaltugenden formuliert, die sehr schön verdeutlichen können, dass es im Umgang mit der Ästhetischen Zahnheilkunde nicht um kategorische Verbote gehen kann, sondern um eine vernünftige Grundhaltung und eine weitsichtige Entscheidung im Einzelfall. Die erste Kardinaltugend ist die Klugheit, die für unser Themenfeld konkret bedeutet, dass eine ärztliche Empfehlung nur auf realistische Resultate bezogen bleiben muss und eben nicht zu viel versprechen darf. Dies ist gerade für das Zeitalter des „Marketings“ eine wichtige Forderung. Die zweite Kardinaltugend der Besonnenheit gibt vor, dass überzogene Ansprüche und Wünsche abgelehnt werden müssen und dass der Arzt sich nicht verführen lassen sollte durch die Möglichkeit, mit Ästhetik – nur kurzfristig – Gewinne zu machen. Die dritte Tugend der Gerechtigkeit fordert in unserem Kontext vor allem auf, eine Ausbeutung von schwachen Patienten unbedingt zu vermeiden. Die letzte Kardinaltugend ist die Tugend der Tapferkeit. Tapferkeit in der Zahnmedizin bedeutet, nicht davor zurückzuschrecken, die Wahrheit zu sagen, die Grenzen des Machbaren zuzugeben und so manchen Patientenwunsch auch dann abzulehnen, wenn man weiß, dass er von der Nachbarpraxis erfüllt werden wird.
Wenn die Zahnmedizin verspricht, ein schönes Lächeln „machen“ zu können, oder wenn sie in ihren Hochglanzbroschüren bildlich suggeriert, dass man mit der Ästhetischen Zahnheilkunde gar „glücklich“ werden könne, ist diese Zahn-„Medizin“ weder klug, noch besonnen, noch gerecht, noch tapfer. Daher plädiere ich dafür, dass die Zahnmedizin sich neu auf ihre genuin ärztliche Identität rückbesinnt und darüber nachdenkt, wie sie nicht nur Techniker oder Verkäufer, sondern moralisch integre Ärzte aus- und weiterbildet. Vielleicht wäre es eine gute Investition, statt noch mehr Marketing-Seminare anzubieten, Foren zu schaffen, in denen sich die Ärzte darüber verständigen, inwieweit sie Ärzte bleiben oder Diener der Beauty-Industrie werden wollen.
So wie ich Herrn Kollegen Bermann verstanden habe, dürfte er diesem ethischen Desiderat vielleicht sogar zustimmen, sodass ich ihm nur danken kann, dass er mit seinem Kommentar eine für die Zahnärzteschaft wichtige ethische Positionsbestimmung angestoßen hat.
Hier finden Sie den ersten Artikel von Dr. Bermann
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