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Der Einheitsstand Zahnärzte/Dentisten von 1949 – eine sächsische Erfolgsgeschichte – Teil 1
DruckenDer Leipziger Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Dr. med. Ludwig Wanckel schreibt 1949 in einem Beitrag zur „Zahnheilkunde auf neuen Wegen“: „Durch die Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission, Hauptabteilung Gesundheitswesen, vom 2. März 1949, Anordnung über die Approbation der Zahnärzte, werden die Kurierfreiheit auf dem Gebiete der Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde aufgehoben, der Dualismus beseitigt und die Grundlage für einen neuen einheitlichen zahnärztlichen Beruf in der sowjetischen Besatzungszone geschaffen. [...] Der Vorhang ist damit gefallen vor einem Akt der Geschichte der Zahnheilkunde, für den die Nachwelt keine Kränze flechten wird.“ [27]

Abb. 1: Johannes Weber.
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Wie sehr sich seine pessimistische Vision bewahrheiten sollte, spiegelt sich sogar noch zwei Jahrzehnte nach dem programmatischen Ausspruch Willy Brandts vom 10. November 1989 vor dem Schöneberger Rathaus in Westberlin wider „jetzt wächst zusammen, was zusammengehört“. In mitreißenden Sonntagsreden auf zahnärztlichen Festveranstaltungen des zurückliegenden Jahres blieben in selbstverherrlichender Festtagsrhetorik die Namen derer ungenannt, denen die historische Urheberschaft zusteht, die „wahren Väter“ des zahnärztlichen Einheitsstandes zu sein, mit dem in Deutschland die Kurierfreiheit von 1869 aufgehoben und der Dualismus Zahnärzte – Dentisten sein Ende fand. Auch im jüngsten Beitrag zur „Berufsgeschichte zwischen Spaltung und Wiedervereinigung“ von Erich Häussermann reduziert sich die historische Bedeutung der in Leipzig am 7. Dezember 1949 vollzogenen Schaffung eines Einheitsstandes auf die Worthülsen „Fusion qua Machtwort [...] unter sowjetischer Protektion“ [14]. Die den sächsischen Initiatoren Dr. med. Ludwig Wanckel, Dentist Johannes Weber und Dr. med. dent. Hans Zorn gebührende Anerkennung ihrer standespolitischen Leistung bleibt ihnen weiterhin vorenthalten, obwohl sie in der Rang- und Reihenfolge der Protagonisten des zahnärztlichen Einheitsstandes die vordersten Stellen einnehmen. Dies bedeutet keineswegs eine Schmälerung der Leistungen von Fritz Linnert, August Siebecke und Erich Müller, die sie bei der Überwindung des standespolitischen Dualismus in der jungen Bundesrepublik im Jahre 1952 erbrachten [10, 25, 28].
Der 50. Todestag von Johannes Weber (1895–1961) am 26. Oktober 2011 sowie der 35. Todestag von Ludwig Wanckel (1890–1976) bieten somit die Gelegenheit zur historischen Nachzeichnung des Widerstreits „Zahnärzte vs. Dentisten“ und seiner Beendigung in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) durch die Einheitsstandsregelung von 1949 [1].
Historischer Rückblick
Nach der militärischen Besetzung Deutschlands unterschieden sich die politischen Bedingungen in den vier Besatzungszonen (wie auch innerhalb der Viersektoren-Hauptstadt Berlin) in einer Weise, die von ihren Bewohnern kaum gewünscht, sondern im Ergebnis der Abkommen von Jalta und Potsdam hinzunehmen waren. Dies galt für alle Lebensbereiche, auch für das darniederliegende Gesundheitswesen. Die zahnärztlichen Standesprobleme lange auf sich beruhen zu lassen, wäre vor allem in der SBZ für die Zukunft des Fachgebietes nicht folgenlos geblieben. Daher erforderte es umgehendes Handeln, denn in der Sowjetunion war der Dualismus zwischen dem medizinisch ausgebildeten Stomatologen und dem Zahnarzt („Subnoj wratsch“) mit dreijähriger Fachschulbildung üblich! Er wurde erst in den Untergangsjahren des Sowjetreiches überwunden. Standespolitische Eile war deshalb geboten, weil man eben gerade nicht das sowjetische System übernehmen bzw. beibehalten wollte. Infolge der eingeschränkten Kommunikation über die Zonengrenzen hinweg galt es, eigenverantwortlich in die Offensive zu gehen, denn das von der Reichszahnärzte- und Reichsdentistenführung hinterlassene Erbe war verheerend. Die von den beiden Organisationen nach 1933 geführten standespolitischen Kämpfe hatten 1937 auf dem VIII. Deutschen Zahnärztetag in Berlin ihren Abschluss gefunden. Dort erklärte der Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner in der NS-üblichen Lingua tertii imperii, dass „der Dentist [...] der Unteroffizier der Heilkunde ist, der Zahnarzt der Offizier, der im Kampf um die Volksgesundheit an die Seite des Arztes gehört“ und deshalb der breiteren medizinischen Ausbildung bedürfe [3]. Dies war für manchen Befürworter des Einheitsstandes das Signal für den Rückzug aus der Standespolitik, so auch für den Leipziger Johannes Weber. Dass sich die Entscheidung als Contradictio implicata erweisen sollte, war im Kongressjahr 1937 nicht vorauszusehen. Doch bereits während der ersten Kriegsjahre häuften sich Klagen über die unzureichende Behandlung der kämpfenden Truppe (die Dentisten waren zum zahnärztlichen Dienst der Wehrmacht nicht zugelassen) wie auch der Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund kam es bereits 1941 in der „Freienwalder Vereinbarung“ zu der Empfehlung, der Notsituation durch die Verschmelzung der beiden Berufsstände entgegenzuwirken. Der 1944 vorgesehene Erlass zur Neuordnung des Zahngesundheitswesens stellte unter § 1 erstmalig heraus: „Zur Verstärkung der zahnheilkundlichen Versorgung des deutschen Volkes werden die Berufsstände für Zahnärzte und Dentisten zu einem Berufsstand zusammengefasst. Die Angehörigen dieses Berufsstandes führen die Bezeichnung ,Zahnarzt’“. Offensichtlich hatte der Reichsdentistenführer Ernst Blumenstein, der Not gehorchend, die von seinen Vorgängern Karl Schaeffer und Josef Schmid gegen die Berufsverschmelzung beharrlich vertretene Position preisgegeben. Zu der noch im April 1945 vorgesehenen Verabschiedung des „Rahmengesetzes“ kam es jedoch nicht mehr [19].
Die nach Kriegsende auf die standespolitische Bühne zurückkehrenden Befürworter des Einheitsstandes erkannten die sich bietende historische Chance zur Beendigung der seit 1869 schwelenden Kampfsituation um den besten Weg der zahnärztlichen Betreuung, der nur in einer wohlkonzipierten universitären Ausbildung der zukünftigen Zahnärzte bestehen konnte. In allen Besatzungszonen kam Bewegung in die lang unterbrochene Diskussion.
Das Leipziger Abkommen
Im Gegensatz zu den westlichen Besatzungszonen wurde der Reichsverband Deutscher Dentisten (RDD) in der SBZ als nationalsozialistische Organisation eingestuft, aufgelöst und die Dentistenschaft im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als „Fachgruppe Dentisten“ zusammengefasst. Diese übernahm die alten Untergliederungen des RDD als örtliche Bezirksstellen bzw. Landesorganisationen [19]. In gleicher Weise organisierte sich die Zahnärzteschaft als „Fachgruppe Zahnärzte“. Schon zuvor hatten sich im einwohnerstarken Sachsen die in den Hintergrund gedrängten Standesvertreter lautstark zu Wort gemeldet und fanden sowohl bei der Sowjetischen Militäradministration (SMAD) als auch bei den von ihr eingesetzten deutschen Behörden Gehör. Der von Ludwig Wanckel und Johannes Weber (Abb. 1) zur Überwindung des Dualismus initiierte Vorstoß fiel somit in eine atmosphärisch vorteilhafte politische Phase. Allerdings war an eine regional- oder zonenübergreifende Zusammenarbeit im zerstörten Deutschland jener Tage aufgrund der kommunikativen Barrieren nicht zu denken, was sich später durchaus als Vorteil erwies.
Die 1945 von der amerikanischen Besatzungsbehörde angestoßenen Verhandlungen verliefen ebenso ergebnislos wie die Bemühungen des vom German Advisory Body (GAB) in der britischen Zone angeregten „Einigungs-Ausschusses“ [22]. Nach dem gescheiterten „Abkommen von Lage“ sah man eine Chance darin, die Entwicklung zunächst wenigstens in einer Zone „ins Rollen“ zu bringen [...] und „ein Abkommen“ zu treffen, „das von den anderen Zonen übernommen werden kann“ [12]. Die beiden Leipziger Standesvertreter waren deshalb gut beraten, die im Frühsommer 1945 mit konzeptionellem Sachverstand und wissenschaftsstrategischer Weitsicht aufgenommenen Beratungen eigeninitiativ voranzutreiben, und zwar lange vor der am 4. Juni 1947 befohlenen Gründung der Deutschen Wirtschaftskommission [5].
Die zahnärztliche Versorgung der Bevölkerung der SBZ – annähernd verdoppelt durch den Zuzug der Vertriebenen aus Ostpreußen, Schlesien und dem Sudetenland – war in Anbetracht des ohnehin hohen und ständig steigenden Behandlungsbedarfs völlig unzureichend. Für die Versorgung der mehr als 17 Mio. Einwohner standen lediglich 3.500 Dentisten und 2.798 Zahnärzte zur Verfügung, die allerdings disproportioniert über die fünf Länder verteilt waren: Auf Sachsen entfielen 975 Zähnärzte, 569 auf Sachsen-Anhalt, 295 auf Brandenburg, 306 auf Mecklenburg-Vorpommern und 653 auf Thüringen [9]. Besonders groß war der Behandlungsbedarf in den Landgemeinden, wo viele Flüchtlinge zunächst aufgenommen wurden. Ganz in Vergessenheit geraten ist inzwischen der damalige Ansturm sowjetischer Soldaten auf die zahnärztlichen Praxen mit dem Wunsch, sich ihre gesunden oberen Inzisiven herunterschleifen und trophäenartig durch Stahlmantelkronen ersetzen zu lassen. Dazu kamen zwei unerwartete Nebeneffekte: der Zustrom unausgebildeter Personen, die Eingriffe im Munde vornahmen, und die Tendenz einiger gewerbsmäßig geführter Laboratorien, notwendige Mundbehandlungen selbst vorzunehmen. Das Land Sachsen setzte deshalb am 5. März 1946 die Kurierfreiheit von 1869 durch eine vorläufige Verordnung zur Regelung der Anerkennung und Niederlassung der Dentisten außer Kraft. Diesem Trend folgte am 7. Februar 1948 der Landtag Sachsen-Anhalts mit seinem „Dentistengesetz“ [18]. Auch die Deutsche Zentralverwaltung für das Gesundheitswesen erwog bereits im März 1946 die Aufhebung der „Kurierfreiheit in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“ [15]. Offensichtlich überschnitten sich damals die Initiativen „von unten“ zur Aufhebung der Kurierfreiheit und Verschmelzung beider Berufsstände mit den „von oben“ angedachten gesundheitspolitischen Maßnahmen.
Gleichzeitig kam es jedoch zu einer besorgniserregenden Wiederbelebung der alten Diskussion um die Herausbildung eines an Fachschulen auszubildenden „Volkszahnarztes“ mit kunsthandwerklich-empirischer Ausrichtung auf die engeren zahnärztlichen Aufgaben, während die Behandlung der Mund- und Kieferkrankheiten einem nach ärztlicher Approbation als „Stomatologen“ spezialisierten Facharzt vorbehalten bleiben sollte. Die Greifswalder und Rostocker Professoren Otto Hübner und Matthias Reinmöller standen noch bis ins Jahr 1950 hinein im Widerstreit um diesen „österreichischen“ Ausbildungsgang, obwohl die Diskussion mit dem Erlass der Approbationsordnung vom März 1949 bereits gegenstandslos geworden war [17].
Unverzügliches Handeln war also angezeigt, denn Widerstände gegen den Einheitsstand gab es nicht nur unter der Dentistenschaft, sondern auch aufseiten der Akademiker, die den Dentisten vorwarfen, ihre Tätigkeit vornehmlich auf die lukrativere Prothetik zu konzentrieren [9]. Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern sprach sich mit dem Argument, dies sei eine Reichs- und keine Zonenfrage, gegen die Bildung des Einheitsstandes aus [4]. Starke Impulse für den Zusammenschluss der Zahnärzte- und Dentistenschaft kamen jedoch von den Thüringer Landesverbänden [24] und insbesondere aus Sachsen: Hier engagierte sich der Plauener Kollege Dr. med. dent. Hans Zorn (Abb. 2). Der in Straßburg geborene und in Marburg approbierte Zahnarzt hatte sich nach einigen Jahren zahnärztlicher Praxiserfahrung für eine Tätigkeit im Plauener Zahnärztlichen Institut der AOK entschieden, dessen Leitung ihm von 1928 bis zur Schließung im Jahre 1933 übertragen war. Danach ließ er sich in Plauen in eigener Praxis nieder. Als glühender Verfechter der sozialen Zahnheilkunde stellte er sich 1945 dem Wiederaufbau und der Neuorganisation des Gesundheitswesens zur Verfügung und wirkte erfolgreich als Vorsitzender des „Zentralen Arbeitsausschusses Zahnärzte“ und später als Vorsitzender der Fachgruppe Zahnärzte [30]. Die wichtigsten Protagonisten aber waren der Akademiker Ludwig Wanckel und der Dentist Johannes Weber. Mit ihnen trafen zwei Strategen aufeinander, begriffen die Gunst der Stunde und setzten die Verschmelzungsgespräche ohne Wenn und Aber in Gang – Wanckel als gesundheits- und hochschulpolitischer Stratege, Weber als standespolitischer Macher, umsichtiger Planer und erfahrener Organisator. Seit 1920 Mitglied im Reichsverband Deutscher Dentisten, ebenso lange aber auch in der Aus- und Fortbildung der Dentisten sowie im staatlichen Prüfungsausschuss tätig, war Weber die Bedeutung einer vereinheitlichten Ausbildung des zahnärztlichen Nachwuchses auf akademischem Niveau deutlich bewusst geworden. Dank ihrer beider Beharrlichkeit und dem Verständnis der Landeszahnärzte- und Landesdentistenausschüsse Sachsens kam es am 15. Februar 1946 zum „Leipziger Abkommen“, dessen konzeptionelle Übereinkünfte allen weiteren Beratungen als orientierende Grundlage dienten [20]:
- Beide Berufe sollen zu einem Einheitsstand verschmelzen.
- Dafür ist der aktuelle Zeitpunkt am geeignetsten.
- Die zukünftige Ausbildung des Nachwuchses erfolgt auf akademischer Grundlage. Voraussetzung ist die Aufhebung der Kurierfreiheit auf dem Gebiete der Zahnheilkunde und Zahnersatzkunde.
Der vierte Abschnitt enthält die Empfehlung zur En-bloc-Übernahme der Dentisten in den Zahnärztestand, wenn sie eine Zusatzqualifikation auf dem Gebiet der Mund- und Kieferkrankheiten absolvieren und ihr Wissen vor einer Prüfungskommission nachweisen.
Lesen Sie weiter:
Der Einheitsstand Zahnärzte/Dentisten von 1949 – eine sächsische Erfolgsgeschichte – Teil 2
Literaturverzeichnis
[1] Anordnung der Deutschen Wirtschaftskommission über die Approbation der Zahnärzte (Approbationsordnung für Zahnärzte vom 2. März 1949). Zentralverordnungsblatt 1949, Seite 216. Zentralblatt der Deutschen Wirtschaftskommission vom 2. März 1949, Teil I. Nr. 18, S. 79
[2] Bach J, Alte M: Jahrbuch für Zahnheilkunde und Zahntechnik verbunden mit dem Adressbuch der deutschen Dentisten. Jg. XI, 1929, Zahntechnischer Verlag, Berlin 1929
[3] Bericht VIII. Deutscher Zahnärztetag Berlin. Dtsch zahnärztl Wschr 40, 742–744 (1937)
[4] Breidenbach, A: Zur Frage „Einheitsstand“. Zahnärztl Rdsch 1, 148–149 (1946)
[5] Befehl Nr. 138 der SMAD. DDR-Handbuch, Köln 1985, Bd. 1, S. 276
[6] Drum, W: Bericht über die Festtagung der Zahnärzte und Dentisten in Leipzig. Zahnärztl Rdsch 50, 39–44 (1950)
[7] Einheitsstand. Sonderdruck aus der Sammlung „Das deutsche Bundesrecht/Bundesrepublik Deutschland; DDR“, 1. Aufl., Baden-Baden, Nomos Verlagsgesellschaft 1990
[8] Erste und zweite Durchführungsbestimmung der DWK, Hauptverwaltung Gesundheitswesen, zur Approbationsordnung für Zahnärzte vom 8. August 1949 sowie Dritte Durchführungsbestimmung zur Approbationsordnung für Zahnärzte vom 8. März 1950. Dtsch Stomatol 1951, Heft 1, Amtlicher Teil
[9] Faupel R: Zahnärzte-Chronik des Bezirkes Potsdam – Land Brandenburg. Eigendruck Potsdam 2005
[10] Festschrift: 50 Jahre Deutsche Bundeszahnärztekammer 1953–2003. Quintessenz Verlags-GmbH, Berlin 2003
[11] Festtagung der Zahnärzte und Dentisten vom 5. bis 7. Dezember 1949 Leipzig. Protokoll
[12] Geier W: Einheitsstand. Dtsch Zahnärztl Z 2, 263–264 (1947)
[13] Hauck M: Die Entwicklung, Organisierung und Wirksamkeit des Berufstandes der Dentisten in Deutschland im Zeitraum 1800 bis 1950. Med Diss Leipzig 1987
[14] Häussermann E: Zahnärzteschaft unter der SED-Diktatur. Zahnärztl Mitt 100, 1501–1507 (2010)
[15] Klug H: Niederlassung von Zahnpraktikern und Zahntechnikern. Zahnärztl Rdsch 1, 184 (1946)
[16] Kohlschmid M: Hauptversammlung 1949 in Travemünde. 15. und 16. September 1949 ordentliche Hauptversammlung des Verbandes Deutscher Dentisten. Dtsch Dent Z 3, 411–420 (1949)
[17] Künzel W: Die Geschichte der zahnärztlichen Gesellschaften Ostdeutschlands 1945–1990. Quintessenz Verlags-GmbH, Berlin 2010
[18] Maretzky K: Das Gesundheitswesen in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Zahnärztl Mitt 38, 8–11 (1948)
[19] Maretzky K, Venter R: Geschichte des deutschen Zahnärzte-Standes. Bundesverband der Deutschen Zahnärzte e.V., Köln 1974
[20] Prof. Coutelle in seinem Schreiben vom 5. Dezember 1947 an den Zonenausschuss. Quelle: Mashemke A: Die Überführung der Dentisten in den Zahnärztestand in der DDR. Med Diss Leipzig 1953
[21] Moerner A: Die Entwicklung des Berufstandes der Dentisten unter den Bedingungen der nationalsozialistischen Diktatur 1933–1945. Med Diss Leipzig 1996
[22] Müller E: Das Ende von Lage. Eine kritisch-historische Betrachtung zur Zahnarzt-Dentistenfrage. Dtsch Zahnärztl Z 2, 340–350 (1947)
[23] Müller M: Die Entwicklung des Einheitstandes der Zahnärzte und Dentisten. Med Diss Leipzig 1969
[24] Romeick D: Die Erfurter Zahnärzte von 1578 bis 1967. Druckerei Fortschritt, Erfurt 1968
[25] Schulz P: Der Überwinder des Dualismus in der Zahnheilkunde. Zahnärztl Mitt 89, 3020–3024 (1999)
[26] Venter R: Beseitigung des Dualismus in der sowjetischen Besatzungszone. Zahnärztl Mitt 37, 477–478 (1949)
[27] Wanckel L: Zahnheilkunde auf neuen Wegen. Zahnärztl Rdsch 58, 212¬–216 (1949)
[28] Zahnarzt Johannes Weber. Dtsch Stomatol 4, 318 (1954) und 12, 303 (1962)
[29] Zahnarzt Dr. Hans Zorn †. Dtsch Stomatol 8, 64 (1958)
[30] Zehmisch H: Berühmte Vogtländer. Bd. 1, Plauen 1997




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