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Das Röntgenbild – ein geeignetes Instrument zur Beurteilung von Qualität oder Schwierigkeitsgrad endodontischer Behandlungen? – Teil 2
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Abb. 9: Bei fehlender Übereinstimmung zwischen radiologischem Apex und physiologischem Foramen würde die Feststellung der Arbeitslänge nur anhand der Röntgenaufnahme zur Überinstrumentierung und möglicherweise zum Misserfolg führen.
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Intraoperative Röntgenaufnahmen
Üblicherweise werden während einer WKB Röntgenkontrastaufnahmen angefertigt, um die Länge der Wurzeln und die relative Länge der Wurzelkanäle einzuschätzen. Sie dienen der Darstellung eventueller Verzweigungen oder Krümmungen, der Bestimmung der Krümmungswinkel und Krümmungsradien. Die häufige Nichtübereinstimmung zwischen radiologischem Apex und physiologischem Foramen bzw. „portals of exit“ macht es zwingend notwendig, die Gesamtlänge der Wurzelkanäle auch elektrometrisch zu bestimmen, um Überinstrumentierungen zu vermeiden (Abb. 9).
Die Beurteilung der Lage eines abgebrochenen Instruments ist oft besonders problematisch, da eine vertikale Position des „ferrum alienum“ im Kanal erscheint. Intraoperativ wird aber festgestellt, dass – wie im vorliegenden Fall – durch die doppelte Kurvatur des Kanals die Position des Fremdkörpers aus dem mesiovestibulären Kanal eine unerwartete Neigung nach lingual einnimmt. Selbst die disto-exzentrische Röntgenkontrollaufnahme zeigt lediglich die mesio-distale Kurvatur der mesialen Wurzelkanäle (Abb. 10a–c).
Postendodontische Röntgenaufnahmen
Die Wurzelfüllung ist sofort im Anschluss an die Behandlung röntgenologisch zu überprüfen. Unter Umständen sind hierzu mehrere Aufnahmen aus unterschiedlichen Projektionen indiziert (Good Clinical Practice). Beurteilungskriterien sind das Erreichen des Aufbereitungsendpunkts, Randständigkeit und Blasenfreiheit des Obturationsmaterials. Diese Kriterien erlauben eine eingeschränkte Beurteilung der Qualität der Wurzelkanalbehandlung des Zahns. Das postoperative Röntgenbild zeigt ein Gesamtbild der Strukturen, ohne exakte Details über die Dichtigkeit der WF und die Desinfektion des Hohlraums preiszugeben. Trotzdem sind postoperative Röntgenbilder aus forensischer Sicht wichtige Dokumente. Außerdem kann man in ihnen des Öfteren feststellen, dass auch Seitenkanäle gefüllt wurden, die selbst unter Behandlung mit Dentalmikroskop nicht erkannt oder mechanisch instrumentiert werden konnten. Das erlaubt wiederum den Rückschluss, dass lege artis behandelt wurde und offensichtlich erfolgreiche Techniken wie z.B. die passive Ultraschallirrigation (PUI) zum Einsatz kamen. Vor und während der Wurzelbehandlung des Zahns in Abb. 11a hätte man nur an die starke Krümmung der mesiovestibulären Kanäle als große Herausforderung der Behandlung gedacht. Eine Aufhellung im apikalen Drittel der mesiovestibulären Wurzel ist auf dem präendodontischen Röntgenbild nicht erkennbar. Erst die im Anschluss an die Behandlung angefertigte Röntgenaufnahme (Abb. 11b) zeigt die abgefüllten Seitenkanäle aus dem mesialen Bereich des apikalen Drittels der mesiovestibulären Wurzel, was letztendlich ein Hinweis für eine optimale chemo-mechanische Aufbereitung und Füllung des Wurzelkanalsystems ist.
Schlussfolgerungen
- Röntgenbilder können nicht einfach „gelesen“, sondern müssen interpretiert werden. Dies erfordert einen guten Beobachtungssinn, Erfahrung und ausgezeichnete anatomische Kenntnisse dessen, was man zu sehen erwartet.
- Das Röntgenbild sollte immer im Kontext mit Anamnese und klinischer Befunderhebung interpretiert werden. Die BeÂfundung sollte systematisch und in möglichst einheitlicher und allgemein verständlicher Terminologie erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass das Röntgenbild als Negativ betrachtet, aber als Positiv beschrieben wird.
- Eine Diagnose allein anhand eines Röntgenbildes ohne Korrelation mit dem klinischen Befund kann zu falschen Therapieentscheidungen führen.
- Die Vielfalt der anatomischen und morphologischen Varianten der Zähne, des Pulpakavums und des Wurzelkanalsystems kann durch die zwei Dimensionen eines Röntgenbilds nicht wiedergegeben werden. Weder Wurzelkrümmungen, die Anzahl der Kanäle noch apikale Ramifikationen sind sicher identifizierbar.
- Die Qualität von Wurzelfüllungen kann im Röntgenbild nur eingeschränkt beurteilt werden, da man nicht sicher erkennen kann, wie gut die Kanäle versiegelt wurden.
- Weder die Qualität der Kanalaufbereitung und noch weniger die Qualität der Reinigung eines Wurzelkanalsystems können im Röntgenbild beurteilt werden.
- Schwierigkeitsgrad und erforderlicher Aufwand einer Wurzelkanalbehandlung sind anhand von Röntgenbildern weder prä- noch postoperativ sicher beurteilbar.
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Das Röntgenbild – ein geeignetes Instrument zur Beurteilung von Qualität oder Schwierigkeitsgrad endodontischer Behandlungen? – Teil 1
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Literaturverzeichnis
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[6] Weber Th: Memorix Zahnmedizin. 2. Auflage, Thieme, Stuttgart 2003






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