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Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten

Was haben MPG/MPBetreibV mit der RKI-Empfehlung zu tun? – Teil 1

Die grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Wiederaufbereitung von Medizinprodukten legt die europäische Richtlinie 93/42/EWG von 1993 fest, welche bis Mitte 1998 in allen Mitgliedsstaaten verbindlich anzuwenden war und zuletzt durch die Richtlinie 2007/47/EG geändert wurde. Daraus resultierend bilden in Deutschland im Wesentlichen das Medizinproduktegesetz (MPG) aus dem Jahre 1994, zuletzt geändert im Jahre 2010 [1], und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) aus dem Jahre 1998, zuletzt 2009 geändert [2], die rechtlichen Grundlagen (siehe dazu auch www.dimdi.de > Medizinprodukte). Mehr...

Von PD Dr. Werner Kullmann    aktualisiert am 13.09.2011

Instrumentenaufbereitung zwischen Gesetzestext und Wirklichkeit

Praxishygiene
Auch in der Zahnarztpraxis haben wir es mit den verschiedensten Gesetzen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen zu tun, um ein Medizinprodukt z.B. der Klasse „kritisch B“ ordnungsgemäß aufbereiten zu können. Die Aufbereitung wird in § 3 Pkt. 14 Medizinproduktegesetz (MPG) beschrieben. Das MPG erteilt die Vorgaben, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) konkretisiert, die Normen geben den Stand der Technik und Wissenschaft wieder und das Robert Koch-Institut definiert Ziele und Ablauf. Mehr...
Von Ute Wurmstich    aktualisiert am 13.09.2011

Notwendigkeit und Herausforderung für das Team

Praxishygiene – Teil 1

Erhebliche Kontamination mit Blut bei der Provisorienherstellung.
Haben Sie schon einmal die Tastatur Ihres Rechners im Behandlungszimmer einem Mikrobiologen zur Anzüchtung gegeben? Sie würden erstaunt sein und wüssten danach, dass vollständig wasserdichte Keyboards nicht nur ein hübscher Gag sind. Wenn es einmal wirklich darauf ankommt, taucht man diese einfach in Desinfektionslösung. Die Tastatur ist jedoch nur ein Schwachpunkt der Praxishygiene im alltäglichen Kampf um eine korrekte und relevante Keimbekämpfung. Auf weitere Nischen macht Dr. Michael Hopp in seinem Beitrag über Praxishygiene aufmerksam. Mehr...
Von Dr. Michael Hopp    aktualisiert am 11.10.2010

Das Tragen von Handschuhen in der Zahnmedizin

Abb. 1: Handschuhe sind zu tragen, wenn Handkontakt mit Speichel, Blut oder aggressiven Materialien zu erwarten ist, wenn mit Körperflüssigkeiten oder Ausscheidungen kontaminierte Oberflächen berührt werden, bei Patienten mit bekannter Keimstreuung sowie bei Verletzungen an den Händen des Teams.
Handschuhe wurden erstmals 1894 vom Chirurgen Halsted im klinischen Bereich benutzt, und zwar zum Schutz gegen die damals verwendeten aggressiven quecksilberhaltigen Händedesinfektionsmittel. 1899 wurde auf einem Kongress der British Medical Association die Handschuhbenutzung in der Chirurgie gefordert, entsprechend den von Lister entwickelten Grundsätzen der Antisepsis. Nachfolgend wird ein Überblick über Einmalhandschuhe, über die von gepuderten Handschuhen vermittelte Latexallergie und über Perforationen gegeben. Mehr...
Von Dr. Richard Hilger    aktualisiert am 20.05.2010