Richtig dokumentieren und vollständig abrechnen

Wertschöpfung der implantologischen Behandlung

Drucken Von Martina Weidinger-Wege    aktualisiert am 12.05.2010

Auch im chirurgischen Bereich ist eine wirtschaftliche Kostenkalkulation unerlässlich. Um den gesamten Rahmen der gültigen GOZ in Anspruch nehmen zu können, ist es wichtig, alle Behandlungsschritte richtig zu dokumentieren. Dies könnte folgendermaßen aussehen:

© Claudia Hautumm/PIXELIO
© Claudia Hautumm/PIXELIO

Diagnostikphase



Die obligatorische Diagnostikposition ist die „vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems“ nach der Pos. 001 der GOZ oder GOÄ 6. Diese Leistung wird in der GKV mit der BEMA Nr. 01 berechnet. Für die begleitenden Beratungen hierzu werden GOÄ Ä1–Ä3 genutzt. Hier ist eine genaue Dokumentation von Dauer und Inhalt dieser Beratung unumgänglich. Bei umfangreichen Implantatversorgungen steht uns die GOÄ 34 (Beratung bei lebensbedrohlichen/lebensverändernden Erkrankungen) zur Verfügung. Eine Vitalitätsprobe (GOZ 007, BEMA Nr. 8) sowie ein Paradontosestatus (GOZ 400, BEMA Nr. 4) des Gebisses sollten obligatorisch hinzugezogen werden. Modelle für die Gesamtplanung nach GOZ 006 zzgl. der anfallenden Material- und Laborkosten nach § 4 Abs. 3 GOZ runden diese Diagnostikpositionen ab.

Für die Röntgendiagnostik steht uns die Übersichtsaufnahme nach GOÄ 5004 bzw. BEMA Ä925d zur Auswahl, dazu für Einzelaufnahmen die GOZ Ä5000 (pro Aufnahme) und bei GKV-Versicherten die Ä925a (für zwei Aufnahmen). Eine 3D-Diagnostik wird über die GOÄ 5370 mit dem Zuschlag Ä5377 berechnet.

Die Implantatanalyse ist nach GOZ 900 unabhängig von der Implantatzahl, jedoch nur einmal je Kiefer ansetzbar. Sollte an mehreren Stellen im Kiefer implantiert werden, kann dieser erhöhte Aufwand durch die Anhebung des Steigerungsfaktors berücksichtigt werden. Ergibt die implantatbezogene Analyse gemäß GOZ 900, dass das Knochenangebot an den vorgesehenen Implantatpositionen nicht ausreicht und durch chirurgische Maßnahmen verbessert werden muss, ist bei Notwendigkeit einer weiteren implantatbezogenen Analyse die Beg. Nr. 900 erneut berechenbar. Häufig wird auch eine dreidimensionale Modellanalyse vorgenommen, die dann nicht nach GOZ 900, sondern nach GOZ 601 berechnet wird. Die GOZ 601 ist nicht auf kieferorthopädische Maßnahmen festgeschrieben, wie irrtümlich leider oft von den Versicherungen behauptet. Sie kann ebenso im Bereich der Implantologie abgerechnet werden. Das daraus häufig resultierende Anfertigen einer individuellen Bohrschablone kann analog nach § 6 Abs. 2 nach GOÄ 2700 oder GOZ 700 veranschlagt werden.

Operative Phase



 Neben den begleitenden Anästhesieleistungen nach den GOZ 008 (Oberfläche), 009 (Infiltration) sowie 010 (Leitung) steht für das Präparieren der Knochenkavität die GOZ 901 je Implantat zur Verfügung. Die Position GOZ 902 wird für die Parallelitätsprüfung der Knochenkavitäten bei Mehrfachimplantationen mithilfe einer Schablone genutzt. Sie ist auch bei mehrfachem Wechseln der Messlehre, je Kavität in der Regel zweimal berechnungsfähig. Hier sollte der Steigerungsfaktor genauestens nach Art, Zeit und Aufwand kalkuliert sein. Das eigentliche Einbringen ist je Implantat nach der Position GOZ 903 zzgl. der anfallenden Implantatkosten abzugelten. Ggf. sind weitere chirurgische Maßnahmen notwendig, die in oben stehender Übersicht aufgelistet sind.

Im Zusammenhang mit der Berechnung der Positionen nach GOÄ ist es sehr wichtig, dass die Materialkosten (OP-Set, Nahtmaterial etc.) zusätzlich nach § 10 GOÄ berechenbar sind. Empfehlenswert wäre, diese Kosten auf der Liquidation direkt unter der Position zu berechnen, bei der sie anfallen. Um eine rechtsgültige Rechnung nach § 10 GOZ zu erstellen, bitte die Chargennummer der verwendeten Materialien nachvollziehbar auf der Rechnung ausweisen.

Die Abrechnungshinweise sind von der Autorin nach ausführlicher Recherche erstellt worden. Eine Haftung und Gewähr wird jedoch ausgeschlossen. Letztendlich kann nur der Behandler die erbrachten Maßnahmen entsprechend bewerten.

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MARTINA WEIDINGER WEGE

Martina Weidinger-Wege

ZMV

Roggenstr. 40, 86356 Neusäß

Tel.: 08 21 / 48 11 78

E-Mail: weidinger-wege@gmx.net

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