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Notwendigkeit und Herausforderung für das Team
Praxishygiene – Teil 2
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Erhebliche Kontamination mit Blut bei der Provisorienherstellung.
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Das unbekannte Wesen Praxislabor
Im Praxislabor können Substanzen freiwerden, die sowohl eine arbeitstechnische als auch eine hygienische Bedeutung haben. Ein- und ausgehende Arbeiten sind zu desinfizieren, ein mögliches Ablaufschema zeigt die Abb. 8. Ausgegliederte Abformungen und Restaurationen sind mikrobiell und durch Blut kontaminiert (Abb. 9 und Einstiegsbild). Bei Schleif- und Fräsarbeiten ist eine Arbeitsplatzabsaugung unerlässlich, denn viele Materialien hinterlassen nicht nur Stäube, sondern führen zu Haut- und Lungenreizungen (Abb. 10). Auch das Laborwerkzeug muss regelmäßig sterilisiert werden. Auch in den Rillen der Fräser lauern übertragbare Mikroorganismen, besonders gefährlich bei vermeintlich harmlosen Verletzungen an den Händen.
Ein hygienischer Schwachpunkt ist das Polierschlammreservoir (Abb. 11). Die ständige Nässe führt zur starken Vermehrung der von benutzten Kunststoff-Arbeiten, der Umwelt und der Haut des Technikers stammenden Mikroorganismen. In benutzten Polierschlämmen zeigte sich eine Bakterienbelastung von bis zu 100 Millionen Keimen je Gramm [16, 17, 18]. Wakefield [13] erhielt von zehn zur Politur eingesandten sterilisierten Prothesen neun kontaminiert zurück!
Der standardmäßige Zusatz von Desinfizienzien zum Poliermehl (Steribim super, BEGO) kann die Vermehrung des Problemkeims Pseudomonas aeroginosa reduzieren [4]. Auch die Kombination konventioneller Bimssteinpulver mit einem Schleimhautantiseptikum reduziert Keime [11], verhindert Geruchsbelästigung, Kreuzkontaminationen von Zahnersatz und Infektionsgefahren. Dagegen ist die von Katberg [8] vorgeschlagene Sterilisation der Polierschlämme nicht praktikabel.
Besonderheiten der gewerblichen Zahntechnik
Die Hygienerichtlinien nach der BGI 775 scheinen für das gewerbliche Dentallabor recht einfach, sind aber gemäß der Biostoffverordnung und der thematischen Ausrichtung des Labors mit spezifischen Gefährdungsgruppen speziell anzupassen. Durch die BG-Informationen erhält der Laborbetreiber Empfehlungen zu geeigneten Maßnahmen, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und berufsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Der Techniker führt im Sinne der Biostoffverordnung (BioStffV, TRBA 250) eine „nicht gezielte Tätigkeit“ durch, da biologische Arbeitsstoffe nur als Kontamination mit Erregern übertragbarer Erkrankungen auf seinen Werkstoffen (Zahnersatz) vorkommen. Der Zahnersatz kann sowohl innerhalb als auch außerhalb des Mundes kontaminiert werden, was für die Transportvorgänge zu berücksichtigen ist.
Biologische Arbeitsstoffe werden in vier Infektions-Risikogruppen eingeteilt:
- Stoffe, bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine Infektion hervorrufen.
- Stoffe, die eine Krankheit beim Menschen hervorrufen und eine Gefahr für Beschäftigte darstellen können. Eine Verbreitung des Stoffes in der Bevölkerung ist unwahrscheinlich, eine wirksame Vorbeugung oder Therapie nicht notwendig.
- Stoffe, die eine schwere Erkrankung beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können. Die Verbreitungsgefahr in der Bevölkerung kann bestehen, doch ist normalerweise eine wirksame Vorbeugung oder Therapie möglich.
- Stoffe, die eine schwere Erkrankung beim Menschen hervorrufen und eine ernste Gefahr für Beschäftigte darstellen können. Die Verbreitungsgefahr in der Bevölkerung ist groß, normalerweise ist eine wirksame Vorbeugung oder Therapie nicht möglich.
Zahntechnische Laboratorien sind mit ihren Arbeiten gemäß BioStffV zumeist der Gefährdungsgruppe 1, bei Desinfektionsarbeitsplätzen der Gruppe 2 zuzuordnen. Aus all diesen Regelungen ist der Musterhygieneplan des Labors für die Arbeitsbereiche, die zu behandelnden Objekte, den Zeitpunkt und die Art der Maßnahme, die vorgeschriebenen Verfahren und die betroffenen Personen zu entwickeln und bekannt zu machen. Das Personal ist nachweispflichtig zu belehren. Weil die Labore für mehrere Praxen arbeiten, besteht das Risiko eines Kontaminations-Netzwerkes, durch die Verlagerung der Produktion ins Ausland kann dies eine globale Dimension bekommen [6] – die Transportfahrzeuge eingeschlossen! Ein unbestrittener Schwachpunkt sind Transportbehältnisse und bereits getragener Zahnersatz. Während im gewerblichen Labor der hygienische Umgang mit ein- und ausgehenden Arbeiten durch die BioStffV klar definiert ist, wird in der Zahnarztpraxis die Desinfektion zahntechnischer Arbeiten an der Schnittstelle zum Praxislabor oft nur unzureichend durchgeführt.
Hygienestandards leben
Raum-, Flächen- und Instrumentendesinfektionen sind Bestandteil des täglichen Praxisablaufes. Dabei sind die richtigen Produkte gefragt. Idealerweise sollen sie bei kurzer Einwirkzeit hoch wirksam sein, trotzdem gegenüber den zu bearbeiteten Flächen und Instrumenten „schonend“ sein und am Körper nicht zu Irritation oder Allergie führen. Auf die wirksame Desinfektion des unmittelbaren Behandlungsumfeldes muss glücklicherweise nicht mehr hingewiesen werden. Aber wie sieht es jenseits davon aus? Böden, Lager- und Funktionsbereiche müssen täglich, bei übermäßiger Verunreinigung auch zwischendurch gereinigt werden. Besonders im Winter und bei feuchtem Wetter bedarf der Eingangsbereich einer genauen Kontrolle und zwischenzeitlichen Reinigung. Toiletten und Mundpflegeräume sollten stündlich kontrolliert werden. Auch hier ist „no-touch“-Technik gefragt. Also Papierhandtücher oder Heißlufttrockner, Wandspender für Seife und Desinfektionsmittel. Einmalzahnbürsten sind einzeln eingeschweißt, auch die Mundspülbecher aus dem Spender sind Einmalartikel.
Es hat sich jedoch gezeigt, dass eingeführte Arbeitsabläufe in der täglichen Routine all zu schnell versanden. Es ist eine ständige Kontrolle auf Arbeitsprotokollen notwendig, wo der verantwortliche Mitarbeiter die ausgeführte Tätigkeit mit Uhrzeit abzeichnet. So ist bei Unterlassung und Fehlverhalten die Nachvollziehbarkeit gegeben und das Hygieneregime kann straff gehalten werden.
Hygiene versus Wirtschaftlichkeit
In den letzten Jahrzehnten kamen über 20 Verordnungen heraus, die direkt oder indirekt Hygienemaßnahmen in der Zahnmedizin betreffen. Interessant ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen sich nicht an den gestiegenen Kosten beteiligen. In einigen Staaten, z.B. den USA, sind in Praxen und Krankenhäusern bei gehobenem Hygienestandard entsprechende Abgaben vergleichbar unserer Praxisgebühr durchaus üblich.
Die Einführung von QM-Systemen führt auch zur Effizienzverbesserung von Hygienemaßnahmen, von der Konzipierung über die Durchführung bis hin zur Kontrolle. Damit können bei gleicher Qualität auch die Kosten gedämpft werden.
Resümee
Mit Einführung der RKI-Richtlinien sind klare Definitionen, Anforderungen und Abläufe für die zahnärztliche Praxis vorgegeben. Vorteilhaft ist die Abkopplung von den Krankenhausrichtlinien, die bis dahin auch für alle Praxen galten. Entsprechend der vorhandenen Praxisstruktur ist ein pragmatisches Herangehen sinnvoll. Unterstützung finden die Praxiseigner in den BuS-Handbüchern der jeweiligen Zahnärztekammern der Länder. Das bestehende Gesetzeswerk ist dort in komprimierter Form aufgearbeitet und in die notwendigen Checklisten, Formulare und Unterweisungsbögen umgesetzt. Ein effizientes Hygieneregime dient nicht nur dem Schutz der Patienten, es ist ebenso wichtig für die Gesunderhaltung des Personals. Naturgemäß können die Patienten nicht erkennen, ob das Hygieneregime einer Praxis notgedrungen durchgeführt oder „gelebt“ wird. Praxen, die hier besonders aktiv sind, sollten dies auch patientenwirksam demonstrieren! Wer auf fachliche Schwerpunkte seiner Tätigkeit hinweist, darf dies getrost auch mit einem zertifizierten Hygieneregime tun.
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Praxishygiene – Teil 1
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Literaturverzeichnis
[1] BGA-Richtlinie „Schutzmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten“ 2, Mai 1994
[2] BGI 775 „Zahntechnische Laboratorien – Schutz vor Infektionsgefahren“, Berufsgenossenschaft Feinmechanik und Elektronik, April 2007
[3] Bundeszahnärztekammer: Das Dental-Vademekum; 10. Ausgabe 2009/2010, Mittel für Desinfektion und Reinigung, 38–123; Dtsch Zahnärzteverlag, Köln 2009
[4] Holländer R, Seeger C: Desinfektion von Polierschlamm zur sicheren Anwendung im Dentallabor. Dentallabor 47, 2003–2006 (1999)
[5] Hopp M, Tietz HJ: Mykosen in Praxis und Labor. Quintessenz Zahntech 31, 1315–1322 (2005)
[6] Hopp M: Editorial: Hygiene in Zahnmedizin und -technik. Quintessenz Zahntech 34, 259–260 (2008a)
[7] Hopp M, Biffar R: Mehr als die Basis eines Handwerksbetriebs: Hygiene im Dentallabor. Quintessenz Zahntech 34, 284–294 (2008b)
[8] Katberg JW: Cross-contamination via the prosthodontic laboratory. J Prosthet Dent 32, 412–419 (1974)
[9] Langer H, Portele K: Klinische und experimentelle Untersuchungen über den Keimgehalt von zahnärztlichen Kunststoffen. Dtsch Zahn Mund Kieferheilkd 39, 21–28 (1963)
[10] RKI-Richtlinien: Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut, Bundesgesundheitsblatt Ausg. 49, Nr. 4/2006
[11] Setz J, Heeg P: Die Desinfektion von Polierschlamm. Dentallabor 45, 941–945 (1997)
[12] TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege, Nov. 2003, Änderungen Juli 2006 (BArbBl.) und April 2007 GMBl. Nr. 35, Biostoffverordnung (BioStffV)
[13] Wakefield CW: Laboratory contamination of dental prostheses. J Prosthet Dent 44, 143–146 (1980)
[14] Welker D: Infektionsgefährdung des Zahntechnikers und Abdruckdesinfektion. Quintessenz Zahntech 19, 61–70 (1993)
[15] Welker D, Oehring H, Hoffmann J: Werkstoffkundlich vergleichende Untersuchungen an Alginatwerkstoffen mit Zusatz von antiseptischen Wirkstoffen aus der Chlorhexidingruppe (I und II). Quintessenz 41, 679–685 und 859–865 (1990)
[16] Williams NH, Falkler WA, Hasler JF, Libanoti JP: The recovery and significance of nonoral opportunistic pathogenic bacteria in dental laboratory pumice. J Prosthet Dent 54, 725–730 (1985)
[17] Williams NH, Falkler WA, Hasler JF: Acinetobacter contamination of laboratory dental pumice. J Dent Res 62, 1073–1075 (1983)
[18] Williams NH, Falkler WA, Smith AG, Hasler JF: The isolation of fungi from laboratory dental pumice. J Prosthet Dent 56, 737–740 (1986)
[19] Zahnärztekammer Berlin: BuS-Handbuch, Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung








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