Time to say goodbye – das Ende der Lohnsteuerkarte

Drucken Von ZKN Zahnärztekammer Niedersachsen    aktualisiert am 12.01.2011

Seit 1925, also mittlerweile seit 85 Jahren, war die Lohnsteuerkarte ein treuer Begleiter des deutschen Arbeitnehmers. Doch diese Partnerschaft wird nun enden. Für das Jahr 2011 werden keine neuen Steuerkarten ausgegeben, weil künftig die Lohnsteuerdaten elektronisch übermittelt werden. Die Lohnsteuerkarten des Jahres 2010 bleiben auch im Jahr 2011 gültig. Alle Eintragungen gelten uneingeschränkt weiter. Die alten Steuerkarten dürfen daher nicht vernichtet werden. Bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes ist dem Arbeitnehmer die alte Karte auszuhändigen.

© Uwe Steinbrich/PIXELIO
© Uwe Steinbrich/PIXELIO


Sollte sich im Jahre 2011 etwas an den steuerrelevanten Daten ändern, z.B. durch Heirat oder Geburt eines Kindes, müssen die Eintragungen auf der Steuerkarte nunmehr vom Finanzamt korrigiert werden und nicht mehr von den Meldebehörden der Gemeinden und Städte.

Wer 2011 erstmals eine Arbeit aufnimmt, muss bei seinem Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragen. Dies gilt jedoch nicht für Auszubildende, die im Jahre 2011 eine Ausbildung als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber auf die Ersatzbescheinigung verzichten und die Lohnsteuer nach der Steuerklasse I ermitteln, wenn ihm der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitgeteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt hat, dass es sich um sein erstes Dienstverhältnis handelt. Diese Erklärung ist als Beleg zum Lohnkonto aufzubewahren.

Wenn bei dem Auszubildenden die Voraussetzungen für eine günstigere Steuerklasse vorliegen oder wenn es sich um ein zweites Dienstverhältnis handelt, muss er bei seinem Wohnsitzfinanzamt die Ausstellung einer „Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011“ beantragen. Diese Bescheinigung muss er dann seinem Arbeitgeber zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs vorlegen.

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